Information zu Waagen, Eichung und Erklärungen der Wägetechnik
Hilfe - Leitfaden bei der Wahl einer Waage
eichfähige Waagen - Das wichtigste über eichfähige Waagen
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Auswahlhilfe bei der Wahl einer Waage
Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie für Ihre Anwendungsfälle eine spezielle Waage benötigen.Wägebereich: Die zu erwartende Höchstlast sollte 2/3 der max. Tragfähigkeit der Waage nicht überschreiten, damit bei dynamischen Belastungen, z. B. durch plötzliche Stöße keine Überlast auftritt und die Waage beschädigt wird. Es empfiehlt es sich eine ausreichende Reserve der Tragfähigkeit bzw. des Meßbereiches vorzusehen.
Display: Bei elektronischen Waagen gilt es zu berücksichtigen, daß die LCD Anzeige bei direkter Sonneneinstrahlung schlechter ablesbar ist. Eine LED Anzeige hat wiederum höheren Stromverbrauch.
Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Waage:
- Welcher Art sind die Wägegüter (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten...)
- Mindestlast / Höchstlast ( größtes Gesamtgewicht)
- Genauigkeit / Teilung
- Anzahl der Wägungen (täglich / stündlich)
- Standort der Waage (im Freien, in geschlossenen Räumen, fest eingebaut, fahrbar, tragbar bzw. versetzbar)
- Weiterverarbeitung der Wägedaten (an Drucker, PC, Relaisschaltung...)
- Größe der Wägebrücke.
Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Zählwaage:
- Mindestlast / Höchstlast (größtes Gesamtgewicht)
- Kleinstes Teilegewicht
- Größe der Wägebrücke.
Aus dem Gewicht einer Menge Teile und dem Stückgewicht (auch Referenzgewicht genannt) lässt sich die Stückzahl nach folgender Formel errechnen: Stückzahl = Mengengewicht / Referenzgewicht.
Eichfähige Waagen
Was ist eine eichfähige Waage? - eine Waage, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen ist. Nur zugelassene Waagen werden geeicht und dürfen im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Weitere Angaben hierzu finden Sie in der Eichordnung und im Eichgesetz.
Wann brauche ich eine geeichte Waage? - wenn ich am eichpflichtigen Verkehr teilnehme, z.B. Verkauf von Waren nach Gewicht, Berechnung von Gebühren nach Gewicht, Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen, Wareneingangskontrolle, Verwiegung von Fahrzeugen, Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke, Herstellung und Dosierung von Arzneimitteln u.a. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.
Die eichfähige und geeichte Modelle dürfen auch für das Abwiegen von Material für den Verkauf verwendet werden. Das zur Verfügung gestellte CEM-Zertifikat bescheinigt die Ersteichung und die Waage wird mit dem M Aufkleber und dem CEM Zertifikat geliefert, in dem auch die Zone der Erdbeschleunigung angegeben ist, in der die Ersteichung erfolgte. Wird die Waage in einer Zone mit anderer Erdbeschleunigung eingesetzt (z. B. in großer Höhe), muß die Eichung wiederholt werden
Eichfristen: Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist auf 2 Jahre befristet, soweit folgende Tabelle aus Eichordnung § 12 nicht etwas anderes angibt.
| Ordnungsnummer | Messgerät | Gültigkeitsdauer |
| 9.1 | Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaage | 3 Jahre |
| 9.2 | Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen, soweit sie nicht zu Waagen nach Nummer 9.7 gehören | 4 Jahre |
| 9.3 | Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken | 4 Jahre |
| 9.4 | Personenwaagen einschließlich der Säuglingswaagen und der mechanischen Waagen zur Feststellung des Geburtsgewicht mit Ausnahme der Bettenwaagen und Waagen nach Nummer 9.5 | 4 Jahre |
| 9.5 | Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind | Nicht befristet |
| 9.6 | Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckgasbehälter, dem das Messgut stoßfrei zugeführt und entnommen wird | 4 Jahre |
| 9.7 | Waagen, die zur Erfüllung einer Vorschrift des Eichgesetzes oder einer auf Grund des Eichgesetze erlassenen Rechtsverordnung oder sonstiger Rechtsvorschriften als geeichte Kontrollmessgeräte verwendet werden | 1 Jahr |
| 9.8 | Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben | 4 Jahre |
| 9.9 | Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher verwendet werden | 1 Jahr |
| 10.1 | Selbstständige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen | 1 Jahr |
| 10.2 | Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge verwendet werden | 1 Jahr |
| 10.3 | Selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr | 3 Jahre |
weiterführende Links:
Häufig gestellte Fragen zur "Eichung"
Übersicht der Eichämter in Deutschland
Medizinische Waagen
Richtlinien - Im Gegensatz zu anderen Medizinprodukten unterliegen medizinische Waagen den Anforderungen des Eichgesetzes und des Medizinproduktegesetzes. So wird sichergestellt, dass jede geeichte Waage präzise Ergebnisse anzeigt. Die Genauigkeit der Produkte kann der Hersteller im Medizinproduktegesetz selbst festlegen, im Eichgesetz wird die Genauigkeit durch die Eichklassen exakt vorgegeben.
Wann brauche ich eine geeichte medizinische Waage? - wenn ich am eichpflichtigen Verkehr teilnehme, so z.B. zur Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke und für die Herstellung und Dosierung von Arzneimitteln. Dieses ist sowohl im Eichgesetz als auch im Medizinproduktegesetz festgelegt (Eichgesetz: EU-Richtlinie 90/384/ EWG, deutsche Eichordnung § 7b Absatz 2 Nr. 4, Medizinproduktegesetz: EU-Richtlinie 93/42/EWG). Aus diesem Grund ist es empfehlenswert in Arztpraxen, Krankenhäusern und Altenheimen ausschließlich geeichte Waagen zu verwenden. Grundsätzlich besteht keine Eichpflicht für Personenwaagen in Apotheken, für Säuglingswaagen in Apotheken zum Ausleihen für den privaten Bereich und für Säuglingswaagen der Hebammen.
Eichklasse – Laut Eichgesetz müssen alle Waagen, die zur medizinischen Überwachung, Diagnose und Behandlung oder zur Verhütung und Linderung von Krankheiten eingesetzt werden, der Genauigkeitsklasse III entsprechen. Ausgenommen sind Waagen zur Bestimmung des Geburtsgewichtes, hier genügt die Genauigkeitsklasse IIII. Hierbei ist zu beachten, dass Säuglingswaagen in Krankenhäusern oder bei Kinderärzten auch zur Beobachtung des Gewichtsverlaufs eingesetzt werden, und aus diesem Grund der Genauigkeitsklasse III entsprechen müssen.
Klasse des Medizinproduktegesetzes – Waagen fallen in die Klasse 1 des Medizinproduktegesetzes.
Eichfristen – Die Gültigkeitsdauer der Ersteichung ist abhängig vom Einsatzort und Typ der Waage und wird im Eichgesetz geregelt. Es gelten folgende Nacheichpflichten:
a) Bett- und Dialysewaagen alle 2 Jahre
b) Säuglings-, Personen-, Stuhl-, Rollstuhl-, und Lifterwaagen alle 4 Jahre
Die Ersteichung für Waagen in Arztpraxen, Apotheken und Altenheimen ist unbefristet gültig. Die Pflicht einer Nacheichung entfällt, mit Ausnahme von Säuglingswaagen, die alle 4 Jahre nachgeeicht werden müssen. Für Altenheime mit einer Zertifizierung ist es ratsam, geeichte Waagen alle 4 Jahre nachzueichen, um den Nachweis zu haben, dass diese gemäß der Prüfmittelliste auf ein nationales Normal zurückgeführt werden können. Die Nacheichung darf ausschließlich von den deutschen Eichämtern vorgenommen werden.
Einweisung – Laut Medizinproduktegesetz dürfen Produkte der sog. Anlage 1 nur betrieben werden, wenn der Hersteller oder eine befugte Person dieses Medizinprodukt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen und eine vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung eingewiesen hat. Jedoch fallen medizinische Waagen nicht unter die Anlage 1 des Medizinproduktegesetzes. Aus diesem Grund besteht keine Einweisungspflicht. Wenn Sie jedoch eine Einweisung wünschen, z.B. um dem eigenen Qualitätsmanagement zu genügen, weisen wir Ihr Personal selbstverständlich gerne ein.
Kennzeichnung – Laut Eichgesetz, müssen geeichte medizinische Waagen u.a. folgende Kennzeichen besitzen:
a) CE-Kennzeichen Die beiden ersten Ziffern geben das Jahr der Ersteichung an, in diesem Fall 2006.
b) Das grüne M (schwarzes „M“ auf grünem Hintergrund)
c) Eichklasse
d) Höchstlast Max
Mindestlast Min
Eichwert e
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Links
Messwesen
Messtechnik bei der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB)
Deutsche Akademie für Metrologie (DAM)
Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
Internationales gesetzliches Messwesen
International Organization of Legal Metrology (OIML)
International Measurement Confederation (IMEKO)
European cooperation of legal Metrology (WELMEC)
Asia Pacific Legal Metrology Forum (APLMF)
Fachverbänder der Wägetechnik
Fachgemeinschaft Waagen (AWA) im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Comité Européen des Constructeurs d'Instruments de Pesage (CECIP)
International Society of Weighing and Measurement (ISWM)
Normung
EU-Richtlinien online
Deutsches Institut für Normung (DIN)
European Commitee for Standardization (CEN)
The international Organization for Standardization (ISO)
Akkreditierung
Deutscher Kalibrierdienst (DKD)
Deutscher Akreditierungsrat (DAR)
International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC)
Allerlei
Waagen-Museum in Balingen
SI- und abgeleitete Messeinheiten
Waagen-Forum
Soziale Netze
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| Bild | Eichfähig | Zählfunktion | Stativ | Material | Wägebereich / Ablesbarkeit | Preis | |
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| Stahl | 600 kg / 100 g | 999,- € | ||||
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| Stahl | 600 kg / 200 g | 1099,- € | |||
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| Stahl | 600 kg / 100 g | 890,- € | |||
| | Stahl | 600 kg / 100 g | 1049,- € | ||||
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| Stahl | 600 kg / 200 g | 1149,- € | ||
| | Edelstahl | 600 kg / 200 g | Auf Anfrage |
| Bild | Eichfähig | Zählfunktion | Stativ | Material | Wägebereich / Ablesbarkeit | Preis | |
![]() |
| Stahl | 600 kg / 100 g | ab 1095,- € | |||
![]() |
| Stahl | 600 kg / 200 g | ab 1195,- € | |||
| |
| Stahl | 600 kg / 100 g | ab 1095,- € | |||
| | Stahl | 600 kg / 100 g | ab 1135,- € | ||||
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| Stahl | 600 kg / 200 g | ab 1235,- € | ||
| | Edelstahl | 300 kg / 100 g | ab 2295,- € |
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Wiederaufladbares Set
Wiederaufladbares Set
Mit automatischer Abschaltung zur Batterieschonung
Schutz gegen Staubablagerung und allseitiges Spritzwasser
Schutz gegen Staub und allseitiges Spritzwasser
Schutz gegen Staub und Strahlwasser
Schutz gegen Staub und zeitweiliges Untertauchen
Schutz gegen Staub und dauerndes Untertauchen
4-20mA oder 0-10Vdc
für explosionsgefährdete Umgebung
Mit automatischer Abschaltung zur Batterieschonung
Mit automatischer Abschaltung zur Batterieschonung
Zum Einstellen der Genauigkeit. Externes Justiergewicht notwendig
Einstellen der Genauigkeit durch internes Justiergewicht
Spezialprogramm für das Wiegen von lebenden Tieren
der Gewichtswert der letzten Beladung bleibt auf dem Display stehen.
Speicher für Anzahl der Wiegungen und das daraus resultierende Gesamtgewicht.
zum Eingeben von Stückgewichten, Taragewichten und Sollstückzahlen
höchster gemessener Wert
Anzeige der Abweichung vom Referenzgewicht (100%) in % statt in Gramm
Referenzstückzahlen wählbar. Anzeigeumschaltung von Stück zu Gewicht
Referenzstückzahlen voreingestellt. Anzeigeumschaltung von Stück zu Gewicht
Getrennte Speicher für das Gewicht des Taragefäßes und der Rezepturbestandteile (Netto-Total)
Relaisausgänge konfigurierbar als programmierbarer Sollwerte
bidirektional, zum Anschluss an einen Drucker oder PC
bidirektional, zum Anschluss an einen Drucker oder PC
Rücksetzen der Anzeige auf
Druck von Wägedaten mit Datum, Uhrzeit und Ident.-Nr.
Oberer und unterer Grenzwert ist einstellbar.
Per Tastendruck umschaltbar z.B. auf nichtmetrische Einheiten
für Datenübertragung an Drucker, PC oder Fernanzeige
Rücksetzen der Anzeige auf




















