Kategorien

Information zu Waagen, Eichung und Erklärungen der Wägetechnik

Hilfe - Leitfaden bei der Wahl einer Waage
eichfähige Waagen - Das wichtigste über eichfähige Waagen
Leasing - Unser Angebot für Sie
Links - Interessante Links aus dem Bereich Waagen und Wägetechnik
Produktvergleich - Das wichtigste auf einen Blick
Icons - Erklärung unserer Symbole

Auswahlhilfe bei der Wahl einer Waage

Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie für Ihre Anwendungsfälle eine spezielle Waage benötigen.

Wägebereich: Die zu erwartende Höchstlast sollte 2/3 der max. Tragfähigkeit der Waage nicht überschreiten, damit bei dynamischen Belastungen, z. B. durch plötzliche Stöße keine Überlast auftritt und die Waage beschädigt wird. Es empfiehlt es sich eine ausreichende Reserve der Tragfähigkeit bzw. des Meßbereiches vorzusehen.

Display: Bei elektronischen Waagen gilt es zu berücksichtigen, daß die LCD Anzeige bei direkter Sonneneinstrahlung schlechter ablesbar ist. Eine LED Anzeige hat wiederum höheren Stromverbrauch.

Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Waage:

- Welcher Art sind die Wägegüter (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten...)

- Mindestlast / Höchstlast ( größtes Gesamtgewicht)

- Genauigkeit / Teilung

- Anzahl der Wägungen (täglich / stündlich) 

- Standort der Waage (im Freien, in geschlossenen Räumen, fest eingebaut, fahrbar, tragbar bzw. versetzbar)

- Weiterverarbeitung der Wägedaten (an Drucker, PC, Relaisschaltung...)

- Größe der Wägebrücke.

Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Zählwaage:

- Mindestlast / Höchstlast  (größtes Gesamtgewicht)

- Kleinstes Teilegewicht

- Größe der Wägebrücke.

Aus dem Gewicht einer Menge Teile und dem Stückgewicht (auch Referenzgewicht genannt) lässt sich die Stückzahl nach folgender Formel errechnen: Stückzahl = Mengengewicht / Referenzgewicht.

nach oben

Eichfähige Waagen

Was ist eine eichfähige Waage?  - eine Waage, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen ist. Nur zugelassene Waagen werden geeicht und dürfen im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Weitere Angaben hierzu finden Sie in der Eichordnung und im Eichgesetz. 

Wann brauche ich eine geeichte Waage? - wenn ich am eichpflichtigen Verkehr teilnehme, z.B. Verkauf von Waren nach Gewicht, Berechnung von Gebühren nach Gewicht, Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen, Wareneingangskontrolle, Verwiegung von Fahrzeugen, Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke, Herstellung und Dosierung von Arzneimitteln u.a. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.

Die eichfähige und geeichte Modelle dürfen auch für das Abwiegen von Material für den Verkauf verwendet werden. Das zur Verfügung gestellte CEM-Zertifikat bescheinigt die Ersteichung und die Waage wird mit dem M Aufkleber und dem CEM Zertifikat geliefert, in dem auch die Zone der Erdbeschleunigung angegeben ist, in der die Ersteichung erfolgte. Wird die Waage in einer Zone mit anderer Erdbeschleunigung eingesetzt (z. B. in großer Höhe), muß die Eichung wiederholt werden

Eichfristen: Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist auf 2 Jahre befristet, soweit folgende Tabelle aus Eichordnung § 12 nicht etwas anderes angibt.

Ordnungsnummer

Messgerät

Gültigkeitsdauer

9.1

Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaage

3 Jahre

9.2

Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen, soweit sie nicht zu Waagen nach Nummer 9.7 gehören

4 Jahre

9.3

Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken

4 Jahre

9.4

Personenwaagen einschließlich der Säuglingswaagen und der mechanischen Waagen zur Feststellung des Geburtsgewicht mit Ausnahme der Bettenwaagen und Waagen nach Nummer 9.5

4 Jahre

9.5

Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind

Nicht befristet

9.6

Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckgasbehälter, dem das Messgut stoßfrei zugeführt und entnommen wird

4 Jahre

9.7

Waagen, die zur Erfüllung einer Vorschrift des Eichgesetzes oder einer auf Grund des Eichgesetze erlassenen Rechtsverordnung oder sonstiger Rechtsvorschriften als geeichte Kontrollmessgeräte verwendet werden

1 Jahr

9.8

Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben

4 Jahre

9.9

Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher verwendet werden

1 Jahr

10.1

Selbstständige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen

1 Jahr

10.2

Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge verwendet werden

1 Jahr

10.3

Selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr

3 Jahre

 

weiterführende Links:

 

Eichen - was ist das?

Häufig gestellte Fragen zur "Eichung"

Eichkostenverordnung

Übersicht der Eichämter in Deutschland

 

nach oben

 

 

Medizinische Waagen

Richtlinien - Im Gegensatz zu anderen Medizinprodukten unterliegen medizinische Waagen den Anforderungen des Eichgesetzes und des Medizinproduktegesetzes. So wird sichergestellt, dass jede geeichte Waage präzise Ergebnisse anzeigt. Die Genauigkeit der Produkte kann der Hersteller im Medizinproduktegesetz selbst festlegen, im Eichgesetz wird die Genauigkeit durch die Eichklassen exakt vorgegeben.

Wann brauche ich eine geeichte medizinische Waage? - wenn ich am eichpflichtigen Verkehr teilnehme, so z.B. zur Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke und für die Herstellung und Dosierung von Arzneimitteln. Dieses ist sowohl im Eichgesetz als auch im Medizinproduktegesetz festgelegt (Eichgesetz: EU-Richtlinie 90/384/ EWG, deutsche Eichordnung § 7b Absatz 2 Nr. 4, Medizinproduktegesetz: EU-Richtlinie 93/42/EWG). Aus diesem Grund ist es empfehlenswert in Arztpraxen, Krankenhäusern und Altenheimen ausschließlich geeichte Waagen zu verwenden. Grundsätzlich besteht keine Eichpflicht für Personenwaagen in Apotheken, für Säuglingswaagen in Apotheken zum Ausleihen für den privaten Bereich und für Säuglingswaagen der Hebammen.

Eichklasse – Laut Eichgesetz müssen alle Waagen, die zur medizinischen Überwachung, Diagnose und Behandlung oder zur Verhütung und Linderung von Krankheiten eingesetzt werden, der Genauigkeitsklasse III entsprechen. Ausgenommen sind Waagen zur Bestimmung des Geburtsgewichtes, hier genügt die Genauigkeitsklasse IIII. Hierbei ist zu beachten, dass Säuglingswaagen in Krankenhäusern oder bei Kinderärzten auch zur Beobachtung des Gewichtsverlaufs eingesetzt werden, und aus diesem Grund der Genauigkeitsklasse III entsprechen müssen.

Klasse des Medizinproduktegesetzes – Waagen fallen in die Klasse 1 des Medizinproduktegesetzes.

Eichfristen – Die Gültigkeitsdauer der Ersteichung ist abhängig vom Einsatzort und Typ der Waage und wird im Eichgesetz geregelt. Es gelten folgende Nacheichpflichten:

a) Bett- und Dialysewaagen alle 2 Jahre

b) Säuglings-, Personen-, Stuhl-, Rollstuhl-, und Lifterwaagen alle 4 Jahre

Die Ersteichung für Waagen in Arztpraxen, Apotheken und Altenheimen ist unbefristet gültig. Die Pflicht einer Nacheichung entfällt, mit Ausnahme von Säuglingswaagen, die alle 4 Jahre nachgeeicht werden müssen. Für Altenheime mit einer Zertifizierung ist es ratsam, geeichte Waagen alle 4 Jahre nachzueichen, um den Nachweis zu haben, dass diese gemäß der Prüfmittelliste auf ein nationales Normal zurückgeführt werden können. Die Nacheichung darf ausschließlich von den deutschen Eichämtern vorgenommen werden.

Einweisung – Laut Medizinproduktegesetz dürfen Produkte der sog. Anlage 1 nur betrieben werden, wenn der Hersteller oder eine befugte Person dieses Medizinprodukt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen und eine vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung eingewiesen hat. Jedoch fallen medizinische Waagen nicht unter die Anlage 1 des Medizinproduktegesetzes. Aus diesem Grund besteht keine Einweisungspflicht. Wenn Sie jedoch eine Einweisung wünschen, z.B. um dem eigenen Qualitätsmanagement zu genügen, weisen wir Ihr Personal selbstverständlich gerne ein.

Kennzeichnung – Laut Eichgesetz, müssen geeichte medizinische Waagen u.a. folgende Kennzeichen besitzen:

a) CE-Kennzeichen Die beiden ersten Ziffern geben das Jahr der Ersteichung an, in diesem Fall 2006.

b) Das grüne M (schwarzes „M“ auf grünem Hintergrund)

c) Eichklasse

d) Höchstlast Max

   Mindestlast Min

   Eichwert e

nach oben

Leasing

Das bringt Ihnen unser Leasingangebot:

Senden Sie uns einfach Ihre Leasinganfrage. Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot.

nach oben

Links

Messwesen

Messtechnik bei der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB)
Deutsche Akademie für Metrologie (DAM)
Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)

Internationales gesetzliches Messwesen

International Organization of Legal Metrology (OIML)
International Measurement Confederation (IMEKO)
European cooperation of legal Metrology (WELMEC) 
Asia Pacific Legal Metrology Forum (APLMF)

Fachverbänder der Wägetechnik

Fachgemeinschaft Waagen (AWA) im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Comité Européen des Constructeurs d'Instruments de Pesage (CECIP)
International Society of Weighing and Measurement (ISWM)

Normung

EU-Richtlinien online
Deutsches Institut für Normung (DIN)
European Commitee for Standardization (CEN)
The international Organization for Standardization (ISO)

Akkreditierung

Deutscher Kalibrierdienst (DKD)
Deutscher Akreditierungsrat (DAR)
International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC)

Allerlei

Waagen-Museum in Balingen
SI- und abgeleitete Messeinheiten
Waagen-Forum

Soziale Netze
be a fan on facebook   follow us on twitter   get informations over xing   look at our videos on youtube

Agrarwaagen:

Bockwaage
Messdosen
Silowaage
Waagenshop

Achslastwaage
Abfüllanlage
Kraftsensoren
Tierwaage


Behälterwaage
Containerwaage
Langmaterialwaage
Radlastwaage

Big-Bag Waage
Fasswaage
Maschinenwaage
Sackwaage
Viehwaage
Industriewaagen: Ampelwaage
Coilwaage
Gewichte
Hängewaage
Klemmkasten
Kraftsensoren
Maschinenwaage
Modulwaage
Präzisionswaage
Stückgewichtswaage
Waagenbau
Waagenshop
Wägezellen
Zählsystem
Big-Bag-Waage
Durchfahrwaage
Gewichtstransmitter
Hubtischwaage
Kleinwaage
Kranwaage
Mengenwaage
Niederplattformwaage
Sensoren
Stückzählwaage
Waagenbausatz
Waagensoftware
Wiegebalken
Zählanlage
Bodenwaage
Feinwaage
Großanzeigen
Industriewaage
kompakte Waage
Langmaterialwaage
Messdosen
Palettenwaage
Sonderwaagen
Unterflurwaage
Waagenplattform
Wägesysteme
Wiegesystem
Brückenwaage
geeichte Waagen
Handhubwagenwaage
Inventurwaage
Kontrollwaage
Lastsensoren
mobile Waage
Plattformwaage
statische Waage
Überflurwaage
Waagenrahmen
Wägeindikatoren
Zählwaagen
Waagenzubehör
Wägezellen: S-förmige Wägezellen
Doppelscherbalkenwägezellen
Drucklast Wägezellen
Zugkraftwägezellen
Scherstab Wägezellen
Plattform Wägezellen
Ring Wägezellen
Kraftsensoren
Biegestab Wägezellen
Single Point Wägezellen
Zugwägezellen
DMS Messdosen
Doppelscherstab Wägezellen
Planar Beam Wägezellen
Druckwägezellen
Lastsensoren
medizinische Waagen: Adipositaswaage
Körperfettwaage
Stuhlwaage
Babywaage
Lifterwaage
Apotherkerwaage
Fitnesswaage
Rollstuhlwaage
Kontrollwaage

Personenwaage
Stehhilfewaage
Laborwaage


nach oben

Name

Bild

Eichfähig

Zählfunktion

Stativ

Material

Wägebereich / Ablesbarkeit

Preis

ASP LA

Palettenwaage

Nein

Nein Ja

Stahl

600 kg / 100 g
1500 kg / 200 g
3000 kg / 500 g

999,- €

ASP LAE

Palettenwaage

Ja

Nein Ja

Stahl

600 kg / 200 g
1500 kg / 500 g
3000 kg / 1000 g

1099,- €

ASP LB

 Palettenwaage

Nein

Nein Ja

Stahl

600 kg / 100 g
1500 kg / 200 g
3000 kg / 500 g

890,- €

ASP LC

 Palettenwaage

Nein Ja Ja

Stahl

600 kg / 100 g
1500 kg / 200 g
3000 kg / 500 g

1049,- €

ASP LCE

 Palettenwaage

Ja

Ja

Ja

Stahl

600 kg / 200 g
1500 kg / 500 g
3000 kg / 1000 g

1149,- €

ASP SST

 Palettenwaage

Nein Nein Ja

Edelstahl

600 kg / 200 g
1500 kg / 500 g
3000 kg / 1000 g

Auf Anfrage


Name

Bild

Eichfähig

Zählfunktion

Stativ

Material

Wägebereich / Ablesbarkeit

Preis

FSI LA

FSI LA

Nein

Nein Ja

Stahl

600 kg / 100 g
1500 kg / 200 g
3000 kg / 500 g

ab 1095,- €

FSI LAE

FSI LA

Ja

Nein Ja

Stahl

600 kg / 200 g
1500 kg / 500 g
3000 kg / 1000 g

ab 1195,- €

FSI LB

 Bodenwaage LB

Nein

Nein Ja

Stahl

600 kg / 100 g
1500 kg / 200 g
3000 kg / 500 g

ab 1095,- €

FSI LC

 Bodenwaage FSI LC

Nein Ja Ja

Stahl

600 kg / 100 g
1500 kg / 200 g
3000 kg / 500 g

ab 1135,- €

FSI LCE

 Bodenwaage FSI LCE

Ja

Ja

Ja

Stahl

600 kg / 200 g
1500 kg / 500 g
3000 kg / 1000 g

ab 1235,- €

FSI SST

 Bodenwaage Edelstahl

Nein Nein Ja

Edelstahl

300 kg / 100 g
600 kg / 200 g
1500 kg / 500 g
3000 kg / 1000 g

ab 2295,- €






*230v en
en
*Akku-Betrieb:
Wiederaufladbares Set
*Akku- und Netzbetrieb:
Wiederaufladbares Set
*Batteriebetrieb:
Mit automatischer Abschaltung zur Batterieschonung
*Beleuchtetes LCD Display
*LCD Display
*LED Display - grün
*LED Display - rot
*Schutzart IP 54:
Schutz gegen Staubablagerung und allseitiges Spritzwasser
*Schutzart IP 64:
Schutz gegen Staub und allseitiges Spritzwasser
*Schutzart IP 65:
Schutz gegen Staub und Strahlwasser
*Schutzart IP 67:
Schutz gegen Staub und zeitweiliges Untertauchen
*Schutzart IP 68:
Schutz gegen Staub und dauerndes Untertauchen
*Analogausgang:
4-20mA oder 0-10Vdc
*ATEX
für explosionsgefährdete Umgebung
*Batteriebetrieb:
Mit automatischer Abschaltung zur Batterieschonung
*Batterie- und Netzbetrieb:
Mit automatischer Abschaltung zur Batterieschonung
*Batteriebetrieb - Knopfzelle
*Justierung über Tastatur:
Zum Einstellen der Genauigkeit. Externes Justiergewicht notwendig
*Interne Justierautomatik:
Einstellen der Genauigkeit durch internes Justiergewicht
*Tierwägefunktion:
Spezialprogramm für das Wiegen von lebenden Tieren
*Ethernet Schnittstelle
*Hold:
der Gewichtswert der letzten Beladung bleibt auf dem Display stehen.
*Edelstahl-Ausführung
*Summen Speicher:
Speicher für Anzahl der Wiegungen und das daraus resultierende Gesamtgewicht.
*Eichfähig - EU Eichzulassung Klasse III
*Nicht eichfähig
*Netto-/Bruttogewichtanzeige
*Zehner-Tastatur:
zum Eingeben von Stückgewichten, Taragewichten und Sollstückzahlen
*PEAK:
höchster gemessener Wert
**PLU Speicher
*Plus - Minus Anzeige
*Drucker eingebaut
*Prozentbestimmung:
Anzeige der Abweichung vom Referenzgewicht (100%) in % statt in Gramm
*Stückzählfunktion:
Referenzstückzahlen wählbar. Anzeigeumschaltung von Stück zu Gewicht
*Einfache Stückzählfunktion:
Referenzstückzahlen voreingestellt. Anzeigeumschaltung von Stück zu Gewicht
*Rezeptur:
Getrennte Speicher für das Gewicht des Taragefäßes und der Rezepturbestandteile (Netto-Total)
*Schaltpunkte:
Relaisausgänge konfigurierbar als programmierbarer Sollwerte
*Fernbedienung
*Datenschnittstelle RS 232C:
bidirektional, zum Anschluss an einen Drucker oder PC
*Datenschnittstelle RS 485:
bidirektional, zum Anschluss an einen Drucker oder PC
*Software
*Tarieren:
Rücksetzen der Anzeige auf
*Uhranzeige / Datumanzeige:
Druck von Wägedaten mit Datum, Uhrzeit und Ident.-Nr.
*Toleranzwägung:
Oberer und unterer Grenzwert ist einstellbar.
*Wägeeinheiten:
Per Tastendruck umschaltbar z.B. auf nichtmetrische Einheiten
*USB Schnittstelle
*Funk-Interface:
für Datenübertragung an Drucker, PC oder Fernanzeige
*Zero:
Rücksetzen der Anzeige auf