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Über Eichung und hohe Präzision einer Zählwaage

BEI ZÄHLWAAGEN IST PRÄZISION GEFRAGT

Wenn man Zählwaagen zur Bestandkontrolle einsetzt, ist es wichtig, dass die Waage auch präzise arbeitet. Da die Zählwaage das gewogene Gewicht in Stückzahlen umrechnet, können sich Messtoleranzen, gerade bei größeren Stückzahlen, negativ auswirken. Deshalb weisen qualitativ hochwertige Zählwaagen eine besonders hohe Präzision auf. Erreicht wird diese Präzision neben der Verwendung besonders empfindlicher Wägezellen auch durch die ausgefeilte Elektronik. So kann die Referenzstückzahl variabel eingestellt werden, was das Wiegen leichter Teile vereinfacht. Um den Durchschnittswert des einzelnen Teils zu berechnen, wird eine automatische Referenzoptimierung eingesetzt.

Hochauflösende Anzeige und geringe Messtoleranz

Zählwaagen verfügen in der Regel über drei LCD-Displays für die Darstellung von Gewicht, Stückgewicht und Stückzahl. Das Gesamtgewicht kann bei diesen Waagen bis zu 4 Stellen hinter dem Komma anzeigen. Dabei liegen die Ziffernschritte für Waagen bis 30 kg im 1/10 Gramm-Bereich. So kann man auch kleine Teile mit geringem Eigengewicht stückgenau zählen. Natürlich gibt es auch Zählwaagen für schweres Stückgut bis hin zu Paletten, die ebenfalls eine sehr niedrige Messtoleranz aufweisen.

Eichung von Zählwaagen

Sobald eine Waage im Verkauf oder zum Schutz des Verbrauchers eingesetzt wird, ist es notwendig die Waage in regelmäßigen Abständen eichen zu lassen. Während das Kalibrieren einer Waage auch selber vorgenommen werden kann, darf die Eichung einer Waage nur vom entsprechenden Eichamt vorgenommen werden. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Ersteichung, die auch vom Hersteller einer Waage durchgeführt werden darf. Dazu muss der Waagenhersteller vom Amt für Eich- und Messwesen eine Autorisierung erwerben, die ihn berechtigt, eine Ersteichung nach der europäischen Richtlinie 2014/31/EU vorzunehmen. Diese wurde dem Unternehmen BOSCHE am 25.07.2011 bestätigt. Je nach Anwendungsgebiet ist eine Eichung für Waagen zwischen 2 und 4 Jahren gültig. Zählwaagen, die in Handel oder Industrie eingesetzt werden, unterliegen einer 2-jährigen Eichpflicht.

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