Diese Waage ist eichfähig gemäß den Anforderungen der internationalen Organisation für das gesetzliche Eichwesen (OIML) und entsprechen den Richtlinien der Genauigkeitsklasse III.
Sobald sie am eichpflichtigen Verkehr teilnehmen. Dazu gehört z.B.
✔ der Verkauf von Waren nach Gewicht
✔ die Berechnung von Gebühren nach Gewicht
✔ die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen
✔ die Verwiegung von Fahrzeugen
✔ die Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke
✔ die Herstellung oder Dosierung von Arzneimitteln.
Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.
Eine eichfähige Waage verliert ihre Eichfähigkeit, sobald sie durch den Hersteller nicht vor dem Versand geeicht wurde. Aus diesem Grund ist vor dem Kauf zu recherchieren, ob die Waage geeicht sein muss.
Eichfähige Waagen sind noch nicht geeicht, erfüllen aber die Anforderungen um geeicht werden zu können.
Mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes zum 01.01.2015 ist der Anwender nach § 32 MessEG zur Meldung neuer und / oder erneuerter Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme verpflichtet.
Die Meldung hat an die zuständige Eichbehörde zu erfolgen und muss
Die Eichbehörden haben eine Meldeplattform unter www.eichamt.de eingerichtet, mit der die geforderten Daten schnell und einfach übermittelt werden können.
Nachfolgendes PDF-Dokument ist von der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen und stellt den momentan gültigen Sachverhalt dar.
Infoblatt_Anzeigepflicht___32_MessEG.pdf
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Geeichte Waagen sind Messgeräte, die eichfähig und geeicht sind. Die Eichung erfolgt direkt im Werk durch die Herstellerersteichung. Eine Nacheichung durch eines derdeutschen Eichämter ist somit unproblematisch, da alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erfahren Sie in folgendem Beitrag wie eine professionelle Industriewaage geeicht wird und worauf Sie bei einer Neuanschaffung achten sollten.