Eichung für Kranwaagen
- Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands
- Modernste Wägetechnik
- Original BOSCHE Qualität

Produktinformationen "Eichung für Kranwaagen"
Wägetechnik - Eichfähigkeit
Diese Waage ist eichfähig gemäß den Anforderungen der internationalen Organisation für das gesetzliche Eichwesen (OIML) und entsprechen den Richtlinien der Genauigkeitsklasse III.
Lebenszyklus und Eichung einer eichfähigen Waage
FAQ zur Eichfähigkeit und Eichung von Waagen
Wann brauchen Sie eine geeichte Waage?
Sobald sie am eichpflichtigen Verkehr teilnehmen. Dazu gehört z.B.
✔ der Verkauf von Waren nach Gewicht
✔ die Berechnung von Gebühren nach Gewicht
✔ die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen
✔ die Verwiegung von Fahrzeugen
✔ die Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke
✔ die Herstellung oder Dosierung von Arzneimitteln.
Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.
Was ist bei eichfähigen Waagen zu beachten?
Eine eichfähige Waage verliert ihre Eichfähigkeit, sobald sie durch den Hersteller nicht vor dem Versand geeicht wurde. Aus diesem Grund ist vor dem Kauf zu recherchieren, ob die Waage geeicht sein muss.
Was sind eichfähige Waagen?
Eichfähige Waagen sind noch nicht geeicht, erfüllen aber die Anforderungen, um geeicht werden zu können.
Was sind geeichte Waagen?
Geeichte Waagen sind Messgeräte, die eichfähig und geeicht sind. Die Eichung erfolgt direkt im Werk durch die Herstellerersteichung. Eine Nacheichung durch eines der deutschen Eichämter ist somit unproblematisch, da alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Neuerungen ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die bisherige Anmeldepflicht (Verwenderanzeige) für geeichte Waagen. Dies ist Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes.
Infoblatt Anzeigepflicht Aufhebung 2025.pdf
Was bleibt unverändert?
- Eichpflicht: Die regelmäßige Eichung bleibt bestehen.
- Eichintervalle: Die Fristen bleiben unverändert (z. B. 2 Jahre für Ladenwaagen).
- Fristgerechte Beantragung: Sie müssen die Eichung weiterhin rechtzeitig beim zuständigen Eichamt organisieren.
Ausführungen für Erst- und Nacheichungen von Waagen (Preis in EUR zzgl. MwSt.)
Wägebereich | Ersteichung* | Nacheichung** |
Waagen, Klasse II, [Max] < 5 kg | 80,- | 151,- |
Waagen, Klasse II, [Max] > 5 kg - 50 kg | 93,- | 198,20 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] < 5 kg | 56,- | 78,40 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 5 kg - 50 kg | 93,- | 97,30 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 50 kg - 350 kg | 101,- | 156,- |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 350 kg - 1500 kg | 168,- | 291,20 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 1500 kg - 2900 kg | 280,- | 334,70 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 2900 kg - 6000 kg | 336,- | 601,40 |
* Ersteichung (Konformitätsbewertung) durch BOSCHE als Waagenhersteller
** Nacheichung - Gebühren von Eichamt für Nacheichung der Waage
Nacheichung
Eine nacheichung wird von Eichamt begleitet und die die Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) regelt die Gebühren.
Aktuelle Gebühren: Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/anlage.html