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Produktinformationen "Eichung für Kranwaagen"

Wägetechnik - Eichfähigkeit

Diese Waage ist eichfähig gemäß den Anforderungen der internationalen Organisation für das gesetzliche Eichwesen (OIML) und entsprechen den Richtlinien der Genauigkeitsklasse III.

Für eichpflichtige Anwendungen bitte die Eichung direkt mitbestellen. Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich!


Lebenszyklus und Eichung einer eichfähigen Waage

Eichung Waage

FAQ zur Eichfähigkeit und Eichung von Waagen


Wann brauchen Sie eine geeichte Waage?

Sobald sie am eichpflichtigen Verkehr teilnehmen. Dazu gehört z.B.

✔ der Verkauf von Waren nach Gewicht
✔ die Berechnung von Gebühren nach Gewicht
✔ die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen
✔ die Verwiegung von Fahrzeugen
✔ die Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke
✔ die Herstellung oder Dosierung von Arzneimitteln.

Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.

Was ist bei eichfähigen Waagen zu beachten?

Eine eichfähige Waage verliert ihre Eichfähigkeit, sobald sie durch den Hersteller nicht vor dem Versand geeicht wurde. Aus diesem Grund ist vor dem Kauf zu recherchieren, ob die Waage geeicht sein muss.

Was sind eichfähige Waagen?

Eichfähige Waagen sind noch nicht geeicht, erfüllen aber die Anforderungen, um geeicht werden zu können.

Was sind geeichte Waagen?

Geeichte Waagen sind Messgeräte, die eichfähig und geeicht sind. Die Eichung erfolgt direkt im Werk durch die Herstellerersteichung. Eine Nacheichung durch eines der deutschen Eichämter ist somit unproblematisch, da alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Neuerungen ab dem 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die bisherige Anmeldepflicht (Verwenderanzeige) für geeichte Waagen. Dies ist Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes.

icon_small_pdf Infoblatt Anzeigepflicht Aufhebung 2025.pdf

Was bleibt unverändert?

  • Eichpflicht: Die regelmäßige Eichung bleibt bestehen.
  • Eichintervalle: Die Fristen bleiben unverändert (z. B. 2 Jahre für Ladenwaagen).
  • Fristgerechte Beantragung: Sie müssen die Eichung weiterhin rechtzeitig beim zuständigen Eichamt organisieren.




Ausführungen für Erst- und Nacheichungen von Waagen (Preis in EUR zzgl. MwSt.)

Wägebereich Ersteichung* Nacheichung**
Waagen, Klasse II, [Max] < 5 kg 80,-  151,-
Waagen, Klasse II, [Max] > 5 kg - 50 kg 93,- 198,20
Waagen, Klasse III-IV, [Max] < 5 kg 56,- 78,40
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 5 kg - 50 kg 93,- 97,30
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 50 kg - 350 kg 101,- 156,- 
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 350 kg - 1500 kg 168,- 291,20
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 1500 kg - 2900 kg 280,- 334,70
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 2900 kg - 6000 kg 336,- 601,40

* Ersteichung  (Konformitätsbewertung) durch BOSCHE als Waagenhersteller
** Nacheichung - Gebühren von Eichamt für Nacheichung der Waage

Nacheichung

Eine nacheichung wird von Eichamt begleitet und die die Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) regelt die Gebühren.
Aktuelle Gebühren: Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/anlage.html

Eichung von Waagen