Eichung
Nennwert:
Waage Klasse III ≤ 5 kg
Eichung von BOSCHE ➥ ISO zertifiziert ✔ Made in Germany ✔ Rechnungskauf ✔
- Modernste Wägetechnik
- Original BOSCHE Qualität
Produktnummer:
850-100-00-01
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Bitte bestellen Sie bei eichpflichtigen Anwendungen die Eichung als Zubehör hier direkt mit. Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich!
Produktinformationen "Eichung"
Wägetechnik - Eichfähigkeit
Diese Waage ist eichfähig gemäß den Anforderungen der internationalen Organisation für das gesetzliche Eichwesen (OIML) und entsprechen den Richtlinien der Genauigkeitsklasse III.
Lebenszyklus und Eichung einer eichfähigen Waage
Für eichpflichtige Anwendungen bitte die Eichung direkt mitbestellen. Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich!
Wann brauchen sie eine geeichte Waage? | Sobald sie am eichpflichtigen Verkehr teilnehmen. Dazu gehört z.B. der Verkauf von Waren nach Gewicht, die Berechnung von Gebühren nach Gewicht, die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen, die Verwiegung von Fahrzeugen, die Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke oder auch die Herstellung oder Dosierung von Arzneimitteln. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz. |
Was ist bei eichfähigen Waagen zu beachten? | Eine eichfähige Waage verliert ihre Eichfähigkeit, sobald sie durch den Hersteller nicht vor dem Versand geeicht wurde. Aus diesem Grund ist vor dem Kauf zu recherchieren, ob die Waage geeicht sein muss. |
Was sind eichfähige Waagen? | Eichfähige Waagen sind noch nicht geeicht, erfüllen aber die Anforderungen, um geeicht werden zu können. |
Was ist bei geeichten Waagen zu beachten? |
Mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes zum 01.01.2015 ist der Anwender nach § 32 MessEG zur Meldung neuer und / oder erneuerter Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme verpflichtet.
Die Meldung hat an die zuständige Eichbehörde zu erfolgen und muss
Die Eichbehörden haben eine Meldeplattform unter www.eichamt.de eingerichtet, mit der die geforderten Daten schnell und einfach übermittelt werden können.
Nachfolgendes PDF-Dokument ist von der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen und stellt den momentan gültigen Sachverhalt dar.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Was sind geeichte Waagen? | Geeichte Waagen sind Messgeräte, die eichfähig und geeicht sind. Die Eichung erfolgt direkt im Werk durch die Herstellerersteichung. Eine Nacheichung durch eines der deutschen Eichämter ist somit unproblematisch, da alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. |
Ausführungen für Erst- und Nacheichungen von Waagen (Preis in EUR zzgl. MwSt.)
Wägebereich | Ersteichung* | Nacheichung** |
Waagen, Klasse II, [Max] < 5 kg | 80,- | 151,- |
Waagen, Klasse II, [Max] > 5 kg - 50 kg | 93,- | 198,20 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] < 5 kg | 56,- | 78,40 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 5 kg - 50 kg | 93,- | 97,30 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 50 kg - 350 kg | 101,- | 156,- |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 350 kg - 1500 kg | 168,- | 291,20 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 1500 kg - 2900 kg | 280,- | 334,70 |
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 2900 kg - 6000 kg | 336,- | 601,40 |
* Ersteichung (Konformitätsbewertung) durch BOSCHE als Waagenhersteller
** Nacheichung - Gebühren von Eichamt für Nacheichung der Waage
Nacheichung
Eine nacheichung wird von Eichamt begleitet und die die Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) regelt die Gebühren.
Aktuelle Gebühren: Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/anlage.html