Medizinische Waage für Mensch und Tier | Für Praxis, Klinik, Pflege oder auch mobil
Eichfähige Medizinwaagen sind Präzisionswaagen mit höchster Zuverlässigkeit die strengen Anforderungen genügen müssen. Sie dienen der Körpergewichtsbestimmung im klinischen Bereich sowie in stationären Pflegeeinrichtungen. BOSCHE ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Wägetechnik und medizinische Waagen für genaue und schnelle Ergebnisse. Weiterlesen...
Wägebereich: 300 kg | Ablesbarkeit 500 g
Plattformgröße: 550x550 mm oder 950x550 mm
Wägebereich: 300 kg | Ablesbarkeit 500 g
Wägebereich: 1000 kg | Ablesbarkeit 1 kg
Plattformgröße: 950x500 mm mit Schutzmatte
Gewichtsbestimmung für die Gesundheit
Exaktheit und kontinuierliche Zuverlässigkeit: Das sind die wichtigsten Anforderungen an eine Medizinwaage die eichfähig ist. Der Begriff ist ein wenig irreführend: Es geht nicht etwa um das Wiegen von Präparaten für die medizinische Anwendung (wie bei einer Ladenwaage in der Apotheke); vielmehr dienen diese Waagen der Körpergewichtsbestimmung – und allein dafür braucht es bereits eine große Palette an unterschiedlichen Geräten, denn die Körpergewichtsbestimmung muss unter allen denkbaren Umständen im klinischen Alltag oder in einer Pflegeeinrichtung schnell und präzise bewerkstelligt werden können. Einen Sonderfall auf dem Gebiet der Medizinwaagen bilden so genannte Organwaagen, die überwiegend bei pathologischen Untersuchungen eingesetzt werden. Zu den medizinischen Waagen zählen darüber hinaus auch Kraftmesser, um beispielsweise die Greifkraft der Hände bestimmen zu können, sowie Tierwaagen. Der Wägebereich ist dabei auf den Einsatzbereich abgestimmt.
Einsatz von der Geburtsstation bis zur Altenpflege
In der Praxis reichen die Anwendungsbereiche einer medizinischen Waage von der Babywaage auf der Geburtsstation über die klassische Personenwaage mit analoger oder digitaler Anzeige bis hin zu Körperfettwaagen und Waagen mit BMI-Funktion, die nicht nur von gesundheitsbewussten Menschen genutzt werden, sondern auch in der medizinischen Praxis Anwendung finden. Schließlich gibt es eine relativ große Gruppe an Medizinwaagen, die vorwiegend für den stationären Einsatz benötigt werden, im Krankenhaus ebenso wie in der Altenpflege oder in Reha-Einrichtungen. Die zu wiegenden Personen sind in diesen Fällen entweder gar nicht oder nur stark eingeschränkt bewegungsfähig, so dass die Gewichtsbestimmung inklusive eines Klinikbettes oder eines Rollstuhls erfolgen muss.
Eichung für medizinische Waagen zwingend erforderlich
Damit eine Waage als Medizinwaage bezeichnet und im ärztlichen oder klinischen Bereich eingesetzt werden darf, muss das Gerät z.B. vom Eichamt nach Eichklasse III (Industriewaagen) geeicht sein. Im stationären Einsatz muss die Eichung üblicherweise alle vier Jahre wiederholt werden (insbesondere bei Boden- und Bettenwaagen), während Standard-Personenwaagen in der Arztpraxis keine Wiederholungseichung benötigen (eine Ausnahme bilden Babywaagen, die alle zwei Jahre geeicht werden müssen). Wird eine Bodenwaage als Personenwaage im privaten Bereich eingesetzt, oder etwa von der Apotheke vorübergehend ausgeliehen (Babywaagen), dann ist eine Eichung nicht zwingend notwendig. Auch wer eine Lifterwaage kaufen möchte (etwa für die ambulante Pflege), muss auf die Eichpflicht nicht weiter achten. Der "Eichzwang" für medizinische Waagen leitet sich aus den einschlägigen EU-Vorschriften ab (Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte). Die Vorgaben sehen auch vor, dass als Medizinwaagen bezeichnete Produkte nicht nur in eichfähigem, sondern in bereits geeichtem Zustand vom Hersteller ausgeliefert werden müssen.
Kostenübernahme nur für geeichte Geräte
Die Eichung von Medizinwaagen ist nicht nur zwingend erforderlich, um genaue Diagnosen stellen oder den Fortschritt klinischer Therapien beobachten zu können. Mindestens von ebenso großer Bedeutung ist die nachgewiesene Präzision der Geräte in Zusammenhang mit den Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch die Versicherungsträger. So erfüllen geeichte Waagen zur Personenwiegung vielfach die entsprechenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuches über „Messgeräte für Körperzustände und Körperfunktionen“ und werden daher von den Krankenversicherungen in der Regel als Hilfsmittel anerkannt. Davon unabhängig, sind Medizinwaagen wie z.B: Rollstuhlwaagen für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche mit ebenso vielfältigen Ausstattungsmerkmalen erhältlich: Mit oder ohne Batterie- bzw. Netzbetrieb, mit Datenschnittstellen (USB/RS-232), mit eingebautem Drucker oder mit Zwischentara-Funktion zur Gewichtsbestimmung während laufender Behandlungen (z.B. bei Dialyse-Patienten). Dabei handelt es sich – beispielsweise bei modernen Bettenwaagen - um komplexe technische Konstruktionen, die die computergestützte Auswertung und Dokumentation der Messergebnisse selbstverständlich unterstützen.