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Waagen AbisZ

Information zu Waagen,
Eichung und Erklärungen der Wägetechnik

Was ist Wägetechnik?
Hilfe - Leitfaden bei der Wahl einer Waage

Eichfähige Waagen - Das wichtigste über eichfähige Waagen
Leasing - Unser Angebot für Sie
Links - Interessante Links aus dem Bereich Waagen und Wägetechnik
Das Lexikon zur Wägetechnik


Hilfe bei der Auswahl einer Waage 

Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie für Ihre Anwendungsfälle eine spezielle Waage benötigen.

Wägebereich: Die zu erwartende Höchstlast sollte 2/3 der max. Tragfähigkeit der Waage nicht überschreiten, damit bei dynamischen Belastungen, z. B. durch plötzliche Stöße keine Überlast auftritt und die Waage beschädigt wird. Es empfiehlt es sich eine ausreichende Reserve der Tragfähigkeit bzw. des Meßbereiches vorzusehen.

Display: Bei elektronischen Waagen gilt es zu berücksichtigen, daß eine LCD Anzeige bei direkter Sonneneinstrahlung schlecht ablesbar ist. Eine LED Anzeige hat wiederum einen höheren Stromverbrauch.

Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Waage:

  • Welcher Art sind die Wägegüter (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten...)
  • Mindestlast / Höchstlast ( größtes Gesamtgewicht)
  • Genauigkeit / Teilung
  • Anzahl der Wägungen (täglich / stündlich)
  • Standort der Waage (im Freien, in geschlossenen Räumen, fest eingebaut, fahrbar, tragbar bzw. versetzbar)
  • Weiterverarbeitung der Wägedaten (an Drucker, PC, Relaisschaltung...)
  • Größe der Wägebrücke.

Faktoren zur Ermittlung der für Sie richtigen Zählwaage:

  • Mindestlast / Höchstlast (größtes Gesamtgewicht)
  • Kleinstes Teilegewicht
  • Größe der Wägebrücke.

Aus dem Gewicht einer Menge Teile und dem Stückgewicht (auch Referenzgewicht genannt) lässt sich die Stückzahl nach folgender Formel errechnen: Stückzahl = Mengengewicht / Referenzgewicht. 


Eichfähige Waagen

Was ist eine eichfähige Waage? Eine Waage, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen ist. Nur zugelassene Waagen werden geeicht und dürfen im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Weitere Angaben hierzu finden Sie in der Eichordnung und im Eichgesetz.

Wann brauche ich eine geeichte Waage? Wenn ich am eichpflichtigen Verkehr teilnehme, z.B. Verkauf von Waren nach Gewicht, Berechnung von Gebühren nach Gewicht, Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen, Wareneingangskontrolle, Verwiegung von Fahrzeugen, Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke, Herstellung und Dosierung von Arzneimitteln u.a. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.

Die eichfähige und geeichte Modelle dürfen auch für das Abwiegen von Material für den Verkauf verwendet werden. Das zur Verfügung gestellte CEM-Zertifikat bescheinigt die Ersteichung und die Waage wird mit dem M Aufkleber und dem CEM Zertifikat geliefert, in dem auch die Zone der Erdbeschleunigung angegeben ist, in der die Ersteichung erfolgte. Wird die Waage in einer Zone mit anderer Erdbeschleunigung eingesetzt (z. B. in großer Höhe), muß die Eichung wiederholt werden

Eichfristen: Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist auf 2 Jahre befristet, soweit folgende Tabelle aus Eichordnung § 12 nicht etwas anderes angibt.

Was ist bei geeichten Waagen zu beachten? Mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes zum 01.01.2015 ist der Anwender nach § 32 MessEG zur Meldung neuer und / oder erneuerter Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme verpflichtet. Die Meldung hat an die zuständige Eichbehörde zu erfolgen und muss die Geräteart, den Hersteller, die Typbezeichnung, das Jahr der Kennzeichnung und die Anschrift des Verwenders enthalten. Die Eichbehörden haben eine Meldeplattform unter www.eichamt.de eingerichtet, mit der die geforderten Daten schnell und einfach übermittelt werden können.

OrdnungsnummerMessgerätGültigkeitsdauer
9.1 Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaage 3 Jahre
9.2 Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen, soweit sie nicht zu Waagen nach Nummer 9.7 gehören 4 Jahre
9.3 Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
9.4 Personenwaagen einschließlich der Säuglingswaagen und der mechanischen Waagen zur Feststellung des Geburtsgewicht mit Ausnahme der Bettenwaagen und Waagen nach Nummer 9.5 4 Jahre
9.5 Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind Nicht befristet
9.6 Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckgasbehälter, dem das Messgut stoßfrei zugeführt und entnommen wird 4 Jahre
9.7 Waagen, die zur Erfüllung einer Vorschrift des Eichgesetzes oder einer auf Grund des Eichgesetze erlassenen Rechtsverordnung oder sonstiger Rechtsvorschriften als geeichte Kontrollmessgeräte verwendet werden 1 Jahr
9.8 Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
9.9 Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher verwendet werden 1 Jahr
10.1 Selbstständige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen 1 Jahr
10.2 Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge verwendet werden 1 Jahr
10.3 Selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr 3 Jahre

Weiterführende Links:

Eichen - Was ist das?

Waagenarten

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A

Abfüllwaagen: Selbsttätige Waage zum Abwägen, wenn diese zum Abfüllen benutzt wird. Das Wägegut wird der Waage automatisch zugeführt, in gleichen Mengen abgewogen und meist auch automatisch weiterbefördert und verpackt. Kurzbenennung für „selbsttätige Waage zum Abwägen“, wenn diese zum Abfüllen benutzt wird.

Abpackwaage: Waage zur Herstellung gleicher Packungen, z.B. in Form einer selbsttätigen Waage zum Abwägen oder Vergleichswaage.

Achslastwaage: Waage zum Ermitteln der Achslast von Fahrzeugen, siehe auch Radlastmesser.

Analysenwaage: Sammelbegriff für Waagen hoher Auflösung – in eichfähiger Ausführung der Genauigkeitsklasse I und II, die sowohl in Bezug auf Wägebereich wie auch Ablesbarkeit bei chemischen Analysen eingesetzt werden können. Höchstlast bis 50kg.

B

Bandbrückenwaage: Bandwaage, bei der das gesamte Förderband einschließlich Antrieb, Unterzug und Gestell zusammen den Lastträger bildet und als Vorlast wirkt.

Bandwaage: An einem Bandförderer angebrachte selbsttätige Waage, die die Masse des geförderten, unverpackten Gutes bestimmt (siehe auch Förderbandwaage und Taktbandwaage).

Baustoffwaage: Waage in ortsgebundenen Baustoff-Aufbereitungsanlagen für Transportbeton, Mörtel, Teersplitt und ähnlichen Baustoffen.

Balkenwaage: Waage, bei der der Lastträger von einer Schneide getragen wird und frei an dieser Schneide hängt. Sie wird einfache Balkenwaage genannt, wenn sie nur aus einem Hebel besteht, und zusammengesetzte Balkenwaage, wenn sie aus mehreren Hebeln besteht und diese durch Koppel verbunden sind.

Behälterwaagen und GemengewägeanlagenBehälterwaagen, die nicht als Abfüllwaagen ausgelegt sind. Sie können sowohl von Hand als auch selbsttätig betrieben werden sowie zu Wägeanlagen zur Herstellung von Gemengen ausgebaut werden. Waage mit einem Lastträger in Form von einem oder mehreren Behältern zum Wägen oder Abwägen von Schüttgütern und von Flüssigkeiten.

Bettenwaage: Waage mit speziell ausgebildeten Lastträgern zur Aufnahme von Krankenhausbetten. Vorzugsweise zur Kontrolle von Massenänderungen des im Bett liegenden Papienten im Verlauf medizinischer Behandlungen (Dialyse, Verbrennungen usw.).

BockwaageBrückenwaage mit einer Höchstlast von etwa 20kg bis 200kg auf einem Untergestell, dessen Höhe den Betriebsbedingungen angepasst ist.

Bodenwaage: Allgemeine Benennung für Waagen, bei denen die Aufhängung (Stützelemente) des Lastträgers unterhalb (in seltenen Ausführungsformen auch einseitig oberhalb) desselben liegt und daher das Aufbringen der Belastung durch keine über dem Lastträger liegenden Aufhängevorrichtungen behindert wird. Diese konstruktive Form des Lastträgers wird als Waagenbrücke bezeichnet. Die Waagenbrücke wird dabei entweder von mehreren, nicht in einer Geraden liegenden, Stützelementen getragen, oder sie wird von einem einzigen eventuell auch zwei-teilregen Stützelement gestützt und durch Lenker gegen Umkippen gesichert. Man unterscheidet Brückenwaagen mit nicht durchbrochener Brücke (Lastträger als Plattform ausgebildet) und solche mit durchbrochener Brücke, in die ein Behälter als Lastträger integriert ist.

Bruttoabsackwaage: Absackwaage, bei der der Lastträger als Sackstutzen ausgebildet ist. Der Sack wird mitgewogen, es muss also das Bruttogewicht eingestellt werden (siehe dagegen Nettoabsackwaage).

F

Fahrbare Waage: Waage mit Fahrgestell, jedoch nur zur Bewegung ohne Last innerhalb eines bestimmten orts-gebundenen Arials, im Gegensatz zur Waage für wechselnden Gebrauchsort.

Fahrzeugwaage: Waage, bei der die Brücke zum Wägen von Fahrzeugen ausgebildet ist, z.B. Gleiswaage, Straßenfahrzeugwaage.

Förderbandwaage: Bandwaage, die beim laufendem Förderband das Gewicht eines unverpackten, losen, kontinuierlich geförderten Wägegutes durch Wägung der Bandbelegung und Messung der Bandgeschwindigkeit (integrierende Waage) bestimmt. Förderbandwaagen werden auch als addierende, also abschnittsweise wägende Waagen ausgeführt.

G

Gleiswaage: In einem Gleis eingebaute Waage zum Wägen von Gleisfahrzeuge. (Betriebsvorschriften in DIN 1938 genormt).
a) Gleiswaagen ohne Entlastungseinrichtung mit Gleisunterbrechung: Die mit der Waagenbrücke verbundenen Schienen (Brückenschiene) sind von der Gleisstrecke getrennt; die Zwischenräume können durch Spaltüberbrückungen überbrückt werden. Höchstlasten und Abmessungen der Gleiswaagen sowie die Einheitsgleiswaagen der Bundesbahn siehe DIN 1926, Blatt 3.
b) Gleiswaagen mit Entlastungseinrichtung ohne Gleisunterbrechung (durchlaufende Gleis- schienen): die zwischen den Gleisschienen verlaufende Waagenbrücke trägt eigene Waagenschienen, die das Fahrzeug beim Wägevorgang am Spurkranz der Räder hochheben
c) Ablaufbergwaage.

H

Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.

Hängebahnwaage: In einer Hängebahnanlage eingebaute Waage, bei der ein Teil der Hängebahn als Lastträger dient.

HandelswaagenWaagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage.

I

Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden.

K

Kranwaage: Waage zum Wägen der an einem Kran hängenden Last. Die Waage kann entweder am Kranhaken eingehängt sein, oder sie ist konstruktiver Bestandteil des Kranes. Seiltrommel mit Antrieb sowie sämtliche Seilführungsteile befinden sich als Vorlast auf der Waagenbrücke (im Gegensatz dazu siehe Seilzugwaage).

L

Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen.

Laufgewichtswaage: Hebelwaage mit Lastausgleich durch eine Laufgewichtseinrichtung. Die Laufgewichte werden von Hand oder durch ein Einstellwerk eingestellt. Das Erreichen der Einspiellage wird durch Verschieben des Laufgewichts auf der mit Kerben- oder Stricheinteilung versehenen Laufgewichtsschiene erreicht.

M

Mehrbereichswaage: Waage mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit d

Mobile WaagenMobile Waagen sind tragbare und kompakte Wägesysteme, die es ermöglichen, Gewichtsmessungen an verschiedenen Orten durchzuführen. Sie zeichnen sich durch ihre hohe Flexibilität und Mobilität aus und eignen sich besonders gut für den Einsatz in Bereichen, in denen eine stationäre Wägelösung nicht praktikabel ist.

 

Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.

N

Nichtselbsttätige Waage: Waage, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist. Dies trifft für das gesamte Waagenangebot von KERN zu. Dieser Begriff wird insbesondere bei eichfähigen Waagen angewandt.

R

Referenzwaage: Waage, die einen Vergleich bzw. eine Empfehlung für eine andere Waage gibt: So werden auf einer Referenzwaage z.B. 10 Druckbogen aufgelegt. Daraus wird danach das Durchschnittsgewicht eines Bogens ermittelt. Der Rüttler steht auf einer Zählwaage. In einem Display wird aufgrund der Messung mit der Referenzwaage laufend die aktuelle Bogenzahl der auf dem Rütteltisch liegenden Schneidlage angezeigt.

S

Selbsttätige Waage: Waage, bei welcher der Wägevorgang ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal abläuft.

Standby Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis.

SonderwaageIndividuelle Sonderwaagen sind speziell angefertigte Waagen, die den einzigartigen Anforderungen und Bedürfnissen von Unternehmen gerecht werden. Im Gegensatz zu standardisierten Waagen werden individuelle Sonderwaagen maßgeschneidert und an die spezifischen Anwendungen und Branchen angepasst.

 

V

VolumenwaageVolumenwaagen sind spezielle Waagen, die verwendet werden, um das Volumen eines Objekts zu bestimmen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Waagen, die das Gewicht messen, ermöglichen Volumenwaagen die präzise Erfassung des Raumvolumens eines Gegenstandes.

Z

Zählwaage: Waage zur Bestimmung der Anzahl von Wägegutstücken gleichen Gewichts.


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Messwesen

Messtechnik bei der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB)
Deutsche Akademie für Metrologie (DAM)
Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Internationales gesetzliches Messwesen

International Organization of Legal Metrology (OIML)
International Measurement Confederation (IMEKO)
European cooperation of legal Metrology (WELMEC)
Asia Pacific Legal Metrology Forum (APLMF)

Fachverbänder der Wägetechnik

Fachgemeinschaft Waagen (AWA) im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Comité Européen des Constructeurs d'Instruments de Pesage (CECIP)
International Society of Weighing and Measurement (ISWM)

Normung

EU-Richtlinien online
Deutsches Institut für Normung (DIN)
European Commitee for Standardization (CEN)
The international Organization for Standardization (ISO)

Akkreditierung

Deutscher Kalibrierdienst (DKD)
Deutscher Akreditierungsrat (DAR)
International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC)

Allerlei

Waagen-Museum in Balingen
SI- und abgeleitete Messeinheiten
Waagen-Forum


 

Lexikon zur Wägetechnik

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A

Ablesbarkeit d (Ziffernschritt): auch Ziffernschritt genannt, ist die kleinste ablesbare Gewichtswertänderung einer Waage. 

Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der Konventionelle Wägewert angegeben.

Akkreditierung eines DKD- Laboratoriums: Prüfung und Begutachtung eines messtechnischen Laboratoriums zur Berechtigung, international anerkannte DKD- Kalibrierzertifikate erstellen zu dürfen. Nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung stellt die PTB, vertreten durch den DKD im Deutschen Akkreditierungsrat, die Akkreditierungsurkunde aus.

Atro: Absolute Trockenmasse - Verhältnis zwischen Gewichtsverlust und Restgewicht in Prozent

Aufwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung angegeben. 

Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt. 

Alibi-Drucker: Eichfähige Druckeinrichtung bei eichfähigen Wägeanlagen mit Datenverarbeitung, die zumeist zusätzlich zum nichteichfähigen Drucker der Datenverarbeitungsanlage eingesetzt wird.

Automatische Nullkorrektur - Nullpunktnachführung: Selbsttätiges Nachführen des Nullpunktes bei Nullpunktänderungen, deren Geschwindigkeit und Größe einen festgelegten, sehr kleinen Wert nicht überschreiten z.B. bei Nullpunktdrift infolge von Schneefall auf eine Straßenfahrzeugwaage.

Austragsorgan: Einrichtung (z.B. Dosierschnecke) zum kontrollierten Abzug des Wägegutes aus einem Behälter. 

Ausgangswiderstand: Der Ausgangswiderstand ist der ohmsche Widerstandswert zwischen den Ausgangsspannungsanschlüssen.

B

Baudrate: Ist die Einheit für die Schrittgeschwindigkeit (Symbolrate). 1 Baud ist die Geschwindigkeit, wenn 1 Symbol pro Sekunde übertragen wird. Die Baudrate einer Datenübertragung muss auf Sende- und Empfangsseite gleich sein.

Batterieversorgung: Bei Waagen mit LED-Anzeige (rot leuchtend in dunklem Anzeigefeld) empfehlen wir den Einsatz von alkalischen Batterien. Ein Batteriesatz reicht - in Abhängigkeit von der Größe der Ziffern - für 1.000- bis 3.000-mal Wiegen. Wenn Sie wiederaufladbare Batterien verwenden, dann achten Sie darauf, dass Sie nicht solche mit 1,2 Volt, sondern 1,5 Volt Spannung verwenden. Bei Waagen mit LCD-Anzeige (dunkle Ziffern auf hellem Grund) ist die Größe der Anzeige beim Energieverbrauch sekundär. Hier kommt ein Messprinzip zum Einsatz, das mit einer einzigen Lithium-Batterie 100.000 mal Wiegen ermöglicht. 

Baud (nach Jean-Maurice-Émile Baudot), abgekürzt Bd, ist die Einheit für die Schrittgeschwindigkeit in der Fernmeldetechnik. Ein Baud entspricht einem Taktschritt pro Sekunde. Der Begriff gibt die Anzahl an Sendesymbolen an, welche pro Sekunde übertragen werden. Er wird häufig mit der Anzahl an Binärstellen ("Bits"), die pro Sekunde übertragen werden, verwechselt ('bit/s, veraltet bps; nicht zu verwechseln mit der Kanalkapazität, die in gleicher Einheit angegeben wird).

Bauartzulassung einer Waage zur Eichung: Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, sowie gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.

Befestigungsmoment: Das Befestigungsmoment ist das vorgeschriebene Anzugsmoment der Montageschrauben zur Fixierung der Wägezelle. 

Biege- und Scherstabwägezelle: Mit diesen Wägezellen können nur punktförmig eingeleitete Kräfte gemessen werden. Beim Einsatz in Wägeplattformen finden normalerweise vier Stück Verwendung (z.B. Bodenwaage) 

Bruchlast: Die Bruchlast ist die Last, bei der eine bleibende Veränderung oder Zerstörung eintritt. 

Brückenwiderstand: Der Brückenwiderstand ist der ohmsche Widerstand der gesamten Messbrücke. 

Bruttogewicht: Gesamtmasse eines Wägegutes (Nettogewicht) inklusive Gefäß oder Verpackung (Tara). 

Beweglichkeit, Anlauf: Die Beweglichkeit (bei integrierenden Messgeräten Anlauf) ist die Fähigkeit des Messgerätes, auf geringe Änderungen der Messgröße anzusprechen. Die entsprechenden Grenzwerte heißen Beweglichkeitsschwelle oder Ansprechschwelle bzw. Anlaufwert.

C

CE Zeichen: Das CE- Konformitätszeichen sagt aus, dass das Produkt die relevanten EU-Richtlinien einhält.

D

Datenschnittstelle: Anschlussmöglichkeit eines Gerätes zum digitalen Datenaustausch, z.B. an einen PC oder Drucker. Gängige Datenschnittstellen sind RS232, RS422, 20 mA, Profibus DP.

Dehnungsmessstreifen (DMS): Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. Den DMS kann man sich als einen dünnen Draht vorstellen, durch den Strom fließt. Durch Belastung der Waage wird dieser Draht gezogen oder gestaucht. Damit ändern sich auch die elektrischen Eigenschaften. Eine Messelektronik verarbeitet diese Änderungen und gibt sie als Gewichtsangabe an die Digitalanzeige weiter. Mit der DMS-Technologie werden elektronische Personenwaagen mit 200 g- und 100 g-Teilung, sowie elektronische Küchen- und Feinwaagen, realisiert.  DMS- Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet.

Dichtebestimmung: (früher "spezifisches Gewicht") Zur Dichtemessung verwendet man die hydrostatische Waage. Die Masse eines Körpers wird zunächst an der Luft bestimmt und dann erfolgt eine erneute Wägung, in der die Gewichtskraft des ins Wasser eingetauchten Körpers bestimmt wird. Die Differenz aus den beiden Wägungen entspricht dem Auftrieb, der auf den Körper ausgeübt wird, und gleichzeitig der Gewichtskraft des verdrängten Wassers. Da die Dichte des Wassers 1,0g/cm³ beträgt, lässt sich das Volumen des verdrängten Wassers und damit des Körpers bestimmen. 

Beispiel: Ein Metallstück wiegt an der Luft 100g und im Wasser 80g. Der Körper verdrängt daher 20g (=20cm³) Wasser. Sein Volumen beträgt also 20cm³. Nun kann man leicht die Dichte des Metallstücks bestimmen.

Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter denselben Bedingungen durchgeführt.

DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DKD- akkreditiertes Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.

Dosieren / Sortierwägungen: Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- und Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu

schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.

Dynamisches Wägen: Bestimmungen der Masse eines Wägegutes, bei der zwischen Wägegut und Lastträger eine Relativbewegung vorliegt.

E

EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD- Zertifikaten

Eckenlastprüfung von Waagen: Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte.

Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.

Eichfehlergrenze: legt fest, innerhalb welches Bereichs die maximale Abweichung einer Waage bei der Eichung liegen darf (halber Verkehrsfehlergrenzwert).
Abweichungen Klasse III: zwischen 0 und 500e: 0,5e; zwischen 500 und 2000e: 1e, über 2000e: 1,5e

Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre Präzisionswaagen Eichklasse II 2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr

Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr

Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis.

Eichung: Überprüfung und Stempelung einer Waage durch die Eichbehörde. Es wird beurkundet, dass die Waage die jeweiligen Eichvorschriften und die Eichfehlergrenzen einhält. Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachverständigen Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL: Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben.

Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.

Eichwert, e: Maß für die Eich-Toleranz - kleinster eichfähige Ziffernschritt einer Waage, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d. 

Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung.

Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. 

Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Messprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt.

EMV: Elektromagnetische Verträglichkeit. Unter diesen Begriff fallen alle elektrischen Einflussgrößen, die von einem Mess-System ausgehen oder auf dieses einwirken können. Alle BOSCHE- Produkte erfüllen die gesetzlichen Normen bezüglich EMV (EMV- Gesetz 89/33).

Erdanziehung: Erdbeschleunigung; je nach geographischer Lage des Aufstellungsortes einer Waage verändert sich der Wert. Diese Änderung kann bei der Justage einer Waage berücksichtigt werden. Mittelwert für Deutschland: g = 9,81m/s². Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden.

F

Fehlergrenzen: beschreiben die maximal zulässigen Abweichungen (nach + oder -) eines Messinstruments vom richtigen Wert. Zu unterscheiden sind die Justierfehlergrenze, die Eichfehlergrenze, sowie die Verkehrsfehlergrenze.

Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen

Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.

NominalwertFehlergrenzenklassen für Gewichte nach OIML (Toleranzen ± )
 E1E2F1F2M1M2M3
1 mg ± 0,003 mg ± 0,006 mg ± 0,020 mg ± 0,06 mg ± 0,20 mg    
2 mg ± 0,003 mg ± 0,006 mg ± 0,020 mg ± 0,06 mg ± 0,20 mg    
5 mg ± 0,003 mg ± 0,006 mg ± 0,020 mg ± 0,06 mg ± 0,20 mg    
10 mg ± 0,003 mg ± 0,008 mg ± 0,025 mg ± 0,08 mg ± 0,25 mg    
20 mg ± 0,003 mg ± 0,010 mg ± 0,03 mg ± 0,10 mg ± 0,3 mg    
50 mg ± 0,004 mg ± 0,012 mg ± 0,04 mg ± 0,12 mg ± 0,4 mg    
100 mg ± 0,005 mg ± 0,016 mg ± 0,05 mg ± 0,16 mg ± 0,5 mg ± 1,6 mg  
200 mg ± 0,006 mg ± 0,020 mg ± 0,06 mg ± 0,20 mg ± 0,6 mg ± 2,0 mg  
500 mg ± 0,008 mg ± 0,025 mg ± 0,08 mg ± 0,25 mg ± 0,8 mg ± 2,5 mg  
1 g ± 0,010 mg ± 0,03 mg ± 0,10 mg ± 0,3 mg ± 1,0 mg ± 3,0 mg ± 10 mg
2 g ± 0,012 mg ± 0,04 mg ± 0,12 mg ± 0,4 mg ± 1,2 mg ± 4,0 mg ± 12 mg
5 g ± 0,016 mg ± 0,05 mg ± 0,16 mg ± 0,5 mg ± 1,6 mg ± 5,0 mg ± 16 mg
10 g ± 0,020 mg ± 0,06 mg ± 0,20 mg ± 0,6 mg ± 2,0 mg ± 6,0 mg ± 20 mg
20 g ± 0,025 mg ± 0,08 mg ± 0,25 mg ± 0,8 mg ± 2,5 mg ± 8,0 mg ± 25 mg
50 g ± 0,03 mg ± 0,10 mg ± 0,3 mg ± 1,0 mg ± 3,0 mg ± 10 mg ± 30 mg
100 g ± 0,05 mg ± 0,16 mg ± 0,5 mg ± 1,6 mg ± 5,0 mg ± 16 mg ± 50 mg
200 g ± 0,10 mg ± 0,3 mg ± 1,0 mg ± 3,0 mg ± 10 mg ± 30 mg ± 100 mg
500 g ± 0,25 mg ± 0,8 mg ± 2,5 mg ± 8,0 mg ± 25 mg ± 80 mg ± 250 mg
1 kg ± 0,5 mg ± 1,6 mg ± 5,0 mg ± 16 mg ± 50 mg ± 160 mg ± 500 mg
2 kg ± 1,0 mg ± 3,0 mg ± 10 mg ± 30 mg ± 100 mg ± 300 mg ± 1000 mg
5 kg ± 2,5 mg ± 8,0 mg ± 25 mg ± 80 mg ± 250 mg ± 800 mg ± 2500 mg
10 kg ± 5,0 mg ± 16 mg ± 50 mg ± 160 mg ± 500 mg ± 1600 mg ± 5000 mg
20 kg ± 10 mg ± 30 mg ± 100 mg ± 300 mg ± 1000 mg ± 3000 mg ± 10 g
50 kg ± 25 mg ± 80 mg ± 250 mg ± 800 mg ± 2500 mg ± 8000 mg ± 25 g
100 kg   ± 160 mg ± 500 mg ± 1600 mg ± 5000 mg ± 16 g ± 50 g
200 kg   ± 300 mg ± 1000 mg ± 3000 mg ± 10 g ± 30 g ± 100 g
500 kg   ± 800 mg ± 2500 mg ± 8000 mg ± 25 g ± 80 g ± 250 g
1000 kg   ± 1600 mg ± 5000 mg ± 16 g ± 50 g ± 160 g ± 500 g
2000 kg     ± 10 g ± 30 g ± 100 g ± 300 g ± 1000 g
5000 kg     ± 25 g ± 80 g ± 250 g ± 800 g ± 2500 g

 

Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.

Feuchtebestimmer: Feuchtebestimmer sind Laborgeräte die Bestimmung von Feuchte bei kleinen Probestücken verschiedener Stoffen feststellen. Die Bestandteile der Feuchtebestimmer sind eine Präzisionswaage und mit der Waage verbundene Heizkammer mit zwei Halogenstrahler. Das Gerät besitzt vier LED Anzeigen, die Trocknungsparameter aufzeigen. Der Trocknungsvorgang verläuft automatisch, und der Messwert bleibt auf dem Display (s.g. Hold-Funktion) nach der Messung..

Feinstrom: Feiner Wägegutstrom am Ende des Füllvorgangs zum genauen Erreichen des gewünschten Füllgewichtes bei selbsttätigen Waagen zum Abwägen.

Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz.

Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, dass ein Messwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstell- bar. Siehe auch Wägewert.

G

Genauigkeit: Wird oft mit dem Ziffernschritt verwechselt. Näheres unter Fehlergrenzen

Genauigkeitsklassen: In Europa haben sich die Genauigkeitsklassen I bis IIII durchgesetzt. Diese unterscheiden sich in ihrem jeweiligen Eichwert. 

Klasse I: Feinwaage; 

Klasse II: Präzisionswaage; 

Klasse III: Handelswaage; 

Klasse IIII: Grobwaage.

Genauigkeitsklasse: Der größte Einzelfehler (Angabe in % bei Kraftaufnehmern, bei Wägezellen nach OIML R60) des Sensor- Ausgangssignals ist kleiner als dem der Genauigkeitsklasse entsprechendem Wert. Die Kennwerttoleranz ist dabei nicht berücksichtigt.

Gebrauchslast: Die Gebrauchslast ist die Last, mit welcher der Sensor über die Nennlast hinaus belastet werden darf, ohne dass sich seine spezifizierten Eigenschaften ändern. Der Gebrauchslastbereich sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden. 

Grenzlast: Die Grenzlast ist die maximal zulässige Belastung des Sensors, bei der keine Zerstörung des Meßsystems zu erwarten ist. Bei dieser Belastung gelten nicht mehr die spezifischen Fehlergrenzen. 

Gebrauchstemperaturbereich: Der Gebrauchstemperaturbereich ist der Bereich der Umgebungstemperatur, in dem der Sensor betrieben werden darf, ohne dass bleibende Änderungen der Messeigenschaften auftreten. Innerhalb des Gebrauchstemperaturbereichs gelten die spezifizierten Fehlergrenzen nicht mehr. Speisespannung Die Speisespannung ist die Versorgungsspannung des Sensors um einen fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten. Kennwert Der Kennwert ist das Ausgangssignal bei Nennlast abzüglich des Vorlastsignal.

GLP (Good Laboratory Practice)
GLP ist ein weltweit angewendetes gesetzlich vorgeschriebenes System für Daten zur Sicherstellung der Unversehrtheit von Mensch und Umwelt bei Produktzulassungen. Die Richtlinien der GLP beziehen sich auf die Organisation und
das Personal. Alle vier Jahre findet eine Überprüfung nach den GLP-Richtlinien statt. Ein typisches Beispiel für einen GLP konformen Bereich ist z. B. ein analytisches Labor in einem fPharmaunternehmen
Schwerpunkte von GLP:
– Organisatorische Regelungen und Formalismen;
– Dokumentation;
– Unabhängigkeit der Qualitätssicherungseinheit

H

Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzenklasse M3

HOLD: Blockiert angezeigten Wert - der Gewichtswert der letzten Beladung bleibt auf dem Display stehen.

Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich: Ablesbarkeit d. Beispiel: Wägebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr. 1mg, Auflösung = 300.000 Digits

Höchstlast, Max: Obere Grenze des Wägebereiches ohne Berücksichtigung einer Additiven Tarahöchstlast. Maximale Masse, die auf einer Waage gewogen werden kann.

I

Interface: Datenschnittstelle / -Parameter

Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t)

ISM-Frequenz: (Industrial, Scientific, and Medical Band) ist ein Frequenzbereich für Hochfrequenz-Sendegeräte in Industrie, Wissenschaft und Medizin, der nicht der staatlichen Regulierung unterliegt und lizenzfrei genutzt werden darf. Es müssen lediglich Auflagen bezüglich der Sendeleistung und der Störung benachbarter Frequenzbereiche eingehalten werden.

ISO 9000ff: Die Qualitätssicherung nach ISO 9000ff oder EN 45001 oder GLP schreibt vor, dass alle Messmittel periodisch überwacht werden müssen. Ihre Waage ist wie die anderen Messgeräte ein Messmittel in Ihrem Labor. Wird nun aber ein Messmittel dazu benutzt, die Konformität von Produkten mit festgelegten Qualitätsanforderungen festzustellen, so wird das Messmittel zum Prüfmittel. Prüfmittel müssen nach ISO 9 001 Punkt 4.11 so beschaffen sein, dass sie in einer bekannten Beziehung zu einem nationalen Normal stehen. Ferner muss ihre Messunsicherheit bekannt sein. Diese Anforderungen an Ihre Waage als Prüfmittel erfüllt das Zertifikat (=Kalibrierschein).

ISO-Zertifikat: Zu den Waagen können Sie ein ISO-Zertifikat erwerben. Es wird bei einer Zertifizierung eine Laborkalibrierung der Waagen durchgeführt und ein Prüfprotokoll mit den Adressdaten Ihrer Firma ausgestellt, damit Sie z.B. die Geräte in Ihren betriebsinternen ISO-Prüfmittelpool aufnehmen können und bestätigt ist, dass die Geräte auf die nationalen "Normale" zurückführbar sind.

Isolationswiderstand: Der Isolationswiderstand ist der ohmsche Widerstand zwischen den Anschlussleitungen und dem Messkörper des Sensors.

IP Schutzarten (nach IEC/EN 60 529):

Das IP steht für “International Protection”. Hier wird anhand einer Tabelle genau definiert, wie Betriebsmittel gegen Berührung und das Eindringen von Fremdkörpern (z.B. Schraubendreher) oder Staub und Wasser geschützt sein müssen, um eine bestimmte Kennzeichnung zu erhalten. Diese Kennzeichnung besteht aus den zwei Buchstaben IP und zwei Ziffern. Die erste Ziffer gibt den Schutzgrad gegen Festkörper an, die zweite den gegen Wasser und Staub in verschiedenen Ausprägungen.

 1. Kennziffer 2. Kennziffer
Schutzart Berührungsschutz nach VDE 0106 Teil 100 Fremdkörperschutz Wasserschutz
IP 00 kein besonderer Schutz kein besonderer Schutz kein besonderer Schutz
IP 20 Fernhalten von Fingern gegen Festkörper > d = 12 mm kein besonderer Schutz
IP 41 Fernhalten von Werkzeugen und dgl. gegen Festkörper > d = 1 mm keine schädliche Wirkung von Tropfwasser
IP 43 Fernhalten von Werkzeugen und dgl. gegen Festkörper > d = 1 mm keine schädliche Wirkung von Sprühwasser
IP 54 Vollständiger Berührungsschutz gegen schädliche Staubablagerungen im Innern keine schädliche Wirkung von Spitzwasser
IP 55 Vollständiger Berührungsschutz gegen schädliche Staubablagerungen im Innern keine schädliche Wirkung von Strahlwasser
IP 65 Vollständiger Berührungsschutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht) keine schädliche Wirkung von Strahlwasser
IP 66 Vollständiger Berührungsschutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht) Wasser darf bei vorrübergehender Überflutung nicht in schädlichen Mengen eindringen
IP 67 Vollständiger Berührungsschutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht) Wasser darf beim Eintauchen nicht in schädlichen Mengen eindringen

IP 68

Vollständiger Berührungsschutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht) Wasser darf beim Untertauchen für unbestimmte Zeit nicht in schädlichen Mengen eindringen
IP 69 K Vollständiger Berührungsschutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht) Wasser, daß aus jeder Richtung unter stark erhöhtem Druck gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädigende Wirkung haben (Hochdruck-/Dampfstrahlreiniger, 80-100 bar)

J

Justieren: Justieren ist das Einstellen und Abgleichen einer Waage, mit dem Zweck die Abweichungen zwischen Anzeigewert und reellem Wert zu beseitigen oder mindestens die vorgegebenen Fehlergrenzen einzuhalten.

Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.

K

Kalibrieren: Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet.

Methoden zum Kalibrieren

  1. Kalibrierung mit Prüfgewichten
  2. Theoretische Kalibrierung – ohne Referenzgewicht. Man kann das bekanntes Eingansspannungsverhältnis (mV/V) der Wägezelle eingeben. Dieses Verfahren ist nicht so genau wie eine Kalibrierung mit Referenzgewicht, weil das Ergebnis von den Toleranzen der Wägezellenbauteile und den Einbaubedingungen beeinflusst wird. Vorteil ist das auch teilweise gefüllte Behälter ohne vorheriges Entleeren kalibriert werden können.

Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Gegen Mehrpreis.

Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.

Kapazitiver Kraftaufnehmer: Bei Waagen mit kapazitiven Kraftaufnehmern macht man sich das Prinzip zunutze, dass zwei gegenüberliegende Metallplatten einen elektrischen Kondensator bilden. Verändert man, in unserem Fall durch Gewichtsveränderung, diesen Plattenabstand, so verändern sich auch die elektrischen Eigenschaften. Ein Mikroprozessor ermittelt daraus in kurzen Zeitabständen den jeweiligen Gewichtswert. Dieses Messprinzip kommt in elektronischen Küchen- und Personenwaagen zum Einsatz.

Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet.
Kennlinie einer Waage: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.

Kennwertkalibrierung: Einstellen des Nennkennwertes einer Wägezelle innerhalb eines engen Toleranzfeldes.
Vorteile: Austausch einer oder mehrerer Wägezellen einer Waage ohne Neujustage möglich.

Kennwertselektierung: Wie schon der Name sagt, werden Wägezellen nach ihren Kennwerten selektiert. Wägezellen mit gleichen Kennwerten werden zu Sätzen zusammengestellt. 
Vorteil: günstig, da nur Selektion und kein manueller Eingriff in die Wägezelle. 
Nachteile: Eckenabgleich bei Montage notwendig und Austausch nur von kompletten Sätzen möglich. 

Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.

Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE- Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist bei KERN in der Bedienungsanleitung abgedruckt.

Kontinuierliches Wägen: Dynamisches Wägen, bei dem ein stetiger Wägegutstrom vorliegt, z.B. bei einer Bandwaage.

Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes: Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedingungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Der konventionelle Wägewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen. Er hat sich weltweit durchgesetzt. 

Kriechfehler: Der Kriechfehler ist die maximal zulässige Änderung des Ausgangssignals des Sensors über die angegebene Zeit bei konstanter Belastung und stabilen Umgebungsbedingungen. 

L

LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend.

LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend.

Libelle/Lot: Vorrichtung an Waagen, um ihre waagrechte Aufstellung zu kontrollieren. Sie ist Vorschrift bei bestimmten Waagentypen, wie zum Beispiel leicht transportablen Tischwaagen.

Linearität / Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal.

Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb (Gewichtsverlust), der bei sehr genauen Wägungen nicht vernachlässigbar ist. Um ihn in der Praxis zu neutralisieren, ist der Konventionelle Wägewert eingeführt worden. Der Luftauftrieb muss allerdings bei der Masse eines Körpers, berücksichtigt werden.

Lagertemperaturbereich: Der Lagerungstemperaturbereich ist der Bereich der Umgebungstemperatur, in dem der Sensor mechanisch und elektrisch unbeansprucht gelagert werden kann, ohne dass bleibende Änderungen seiner Messeigenschaften auftreten. 

M

Das Metrologiezeichen (meteorologisches Zeichen) mit dem schwarzen M in der Mitte zeichnet Waagen (nichtselbsttätige Waage) aus, dass die Waage in Verbindung mit dem CE- Konformitätszeichen grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 90/384/EWG erfüllt. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für eine Eichung der Waage.

Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm"

Messunsicherheit einer Waage: Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Messwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.

Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich. 

Mindestlast, Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben, der Wert ist jedoch nicht eichfähig.

KlasseEichwert (e)Mindestlast (Min)Anzahl der Eichwerte n = Max / e
    Mindestwert Mindestwert Höchstwert
I 0,001 g <= e 100 e 50000 e --------
II 0,001 g <= e <= 0,05g0,1 g <= e 20 e50 e 100 e5000 e 100000100000
III 0,1 g <= e <= 2g5 g <= e 20 e20 e 100 e500 e 1000010000
IIII 5g <= e 10 e 100 e 1000

Max. dynamische Belastung (nach DIN 50100): Die maximale dynamische Belastung ist die auf die Nennkraft bezogene Schwingbreite einer sich sinusförmigen ändernden Kraft in Richtung der Messachse des Sensors, die der Sensor bei einer Beanspruchung mit 107 Beanspruchungszyklen erträgt, ohne dass dadurch bei der Wiederverwendung des Sensors bis zur Nennkraft signifikante Veränderungen seiner messtechnischen Eigenschaften feststellbar sind. Nennmessweg Der Nennmessweg ist der Federweg der äußeren Lasteinleitungspunkte in Messrichtung bei Einleitung der Nennlast. Eingangswiderstand Der Eingangswiderstand ist der ohmsche Widerstandswert zwischen den Speisespannungsanschlüssen. 

Messbereich: Der Messbereich ist der Belastungsbereich, in dem die garantierten Fehlergrenzen nicht überschritten werden dürfen. 

Minimale Teilung / Auflösung: Die minimale Teilung bzw. Auflösung ist die kleinste messbare Teilschrittunterteilung. 

N

Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen

Nettogewicht: Gewicht eines zu wiegenden Gutes ohne dessen Verpackung oder Gefäßes.

Netto- Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptiveren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.

Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt. 

Nullnachführung: Nullnachführung bedeutet, dass kleine Gewichtsveränderungen pro definierter Zeiteinheit von der Waage nicht als Gewichtswert berücksichtigt und angezeigt werden. Der Sinn besteht darin, dass z.B. eine langsame Verschmutzung der Waage mit Staub nicht bei der Wägung berücksichtigt wird. (Beispiel: 2d/s)

Nullsetzbereich: Darf bei eichfähigen Waagen 20% der Nennlast betragen. Die Lage des Nullsetzbereichs ist variabel um den Nullbereich der Waage einstellbar. 

Nullstellbereich: Liegt bei eichfähigen Waagen zwischen -1% und +3% des Wägebereiches. Das heißt, dass nach dem Einschalten der Waage sich diese in dem genannten Bereich noch manuell auf Null setzen lässt.

Nennlast: Die Nennlast ist die obere Grenze des Messbereichs. Abhängig vom Sensor kann die Nennlast eine Zug- oder Drucklast sein. 

Nenntemperaturbereich: Der Nenntemperaturbereich ist der Bereich der Umgebungstemperatur in dem der Sensor die technischen Daten und Fehlergrenzen einhält. 

Nennkennwert Cn: Der Nennkennwert ist der Sollwert des Kennwertes, d.h. ein theoretisch vorgegebener Wert. 

Nullsignal: Das Nullsignal ist das Ausgangssignal der Wägezelle / Kraftsensors im unbelasteten Zustand. 

Nullrückkehr: Die Nullrückkehr ist die maximal zulässige Änderung des Ausgangssignals des Sensors über die angegebene Zeit nach vollständiger Entlastung unter stabilen Umgebungsbedingungen. 

O

OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie). Bezeichnung für die Internationale Metrologische Organisation, welche Empfehlungen in Bezug auf Wägetechnik ausspricht, die in vielen Ländern Anerkennung finden und verstärkt auch in nationale Normen einfließen.

P

PEAK: höchster gemessener Wert

PLU - Product Lookup Code: ist eine Identifikationsnummer für Produkte.

Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE- Taste (Sollgewicht wird gespeichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.

Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet.

Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).

Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit >> Justieren des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD- zertifiziert werden.

Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.

Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren.

PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.

R

Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl

Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.

Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist l d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.

Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Mess-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.

Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept >> Nettototal

RS 232: Schnittstelle für serielle Datenübertragung der Messdaten an den Drucker, PC, oder Großanzeige.

Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z.B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen. Siehe auch >> Internationaler Kilogramm-Prototyp

Referenztemperatur: Die Referenztemperatur ist die Umgebungstemperatur, auf die sich die technischen Daten des Sensors beziehen. 

S

Schutzart IP: Wird in DIN 40050 für elektrische Betriebsmittel klassifiziert. Sie spezifiziert den Schutz eines Gerätes gegen Berührung, das Eindringen von Fremdkörpern und das Eindringen von Wasser. Je größer die jeweilige Kennziffer, desto höher der Schutz. Beispiel IP65: 6 = vollständiger Schutz gegen Berührung und Staubeintritt; 5 = Schutz gegen Strahlwasser. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard.

Sensorprinzipien: Blattfeder/Schraubenfeder, DMS-Sensoren, Piezoelektrik, Magnetische Kraftkompensation, Magnetoelastisches Verfahren, Kapazitive Wegmessung, Schwingsaite. Bei BOSCHE Industriewaagen werden fast ausschließlich DMS-Sensoren eingesetzt.

Single- Point- Wägezelle: Auch Plattformwägezelle genannt. Zur Aufnahme von exzentrischen Lasten kann eine einzelne Wägezelle bis zu einer definierten Plattformgröße verwendet werden (z.B. Wägebrücken 2880-82).

Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.

T

Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei elektronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist Subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max. 6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5530g.

Taragewicht: Gewicht eines Gefäßes oder einer Verpackung, welches von Bruttowert abgezogen werden muss, um das Nettogewicht zu erhalten.

Taraeinrichtung: Tarieren bedeutet, dass das Bruttogewicht auf der Waage manuell auf Null zurückgestellt wird, obwohl sich Ware auf der Waage befindet. Durch diese Funktion wird ein einfaches Zuwiegen, z.B. von Zutaten, erleichtert, da immer das jeweilige Mehrgewicht der neuen Zutat gewogen wird.

Teilung, d: Bei der digitalanzeigenden Waage ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Je kleiner dieser Wert ist, desto genauer zeigt die Waage das Gewicht. Zum Beispiel: d = 100 g heißt, dass die Waage in 100-Gramm-Schritten anzeigt. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.

Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungschild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.

Temperatureinfluss auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu >> justieren

Tier-Wägung: Unter normalen Bedingungen bewirkt die Bewegung eines Tieres auf der Waage eine instabile fluktuierende Anzeige und führt zu Ungenauigkeiten beim Wägeergebnis. Bei Tierwägung nimmt die Waage über verschiedene Prozesse und Intervalle die Gewichtsdaten auf und filtert die durch ein lebendes Tier aufgetretenen Instabilitäten aus.  

Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.

Tragfähigkeit: Maximale Last, die eine Waage ohne deren Beschädigung aushält. Sie ist immer größer/gleich der Höchstlast.

Tragkraft: Mit Tragkraft wird heute der maximal anzeigbare Wert einer Waage bezeichnet. Ab diesem Wert laufen die Zeiger mechanischer Waagen aus dem Skalenbereich. Elektronische Waagen zeigen ein Überlastsymbol. Die Tragkraft hat nichts damit zu tun was eine Waage aushält. Moderne Waagen haben Sicherungen eingebaut, um weitaus höhere Belastungen schadlos zu überstehen. 

Temperaturkoeffizient des Kennwerts: Der Temperaturkoeffizient des Kennwerts ist die auf den Nennkennwert bezogene Änderung des tatsächlichen Kennwertes durch eine Temperaturänderung von 10 K. 

Temperaturkoeffizient des Nullsignals: Der Temperaturkoeffizient des Nullpunkts ist die auf den Nennkennwert bezogene Änderung des Ausgangssignals des unbelasteten Sensors durch eine Temperaturänderung von 10 K. 

U

Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display einer Waage, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.

V

Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.

Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.

Verkehrsfehlergrenze: Die Verkehrsfehlergrenze ist die maximal zulässige Abweichung einer Waage im Verkehr beim Kunden und beträgt das Doppelte der Eichfehlergrenze.

Veränderlichkeit: Die Veränderlichkeit ist ein Maß für die relative Standardabweichung des Ausgangsignals, resultierend aus zehn wiederholten Messungen an zwei Punkten der Kennlinie mit jeweils gleicher mechanischer Größe und gleichen Änderungen. 

W

Wägebereich, Max: Der Wägebereich ist der Arbeitsbereich einer Waage und geht von der unteren Grenzlast (Mindestlast) bis zur oberen Grenzlast (Höchstlast).

Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.

Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit (g) / (kg) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.

Wägeindikator: Elektronische Einrichtung zur digitalen Anzeige von Gewichtswerten.

Wägeterminal: Wägeindikator mit einer Reihe zusätzlicher Funktionen zur Verarbeitung der Gewichtswerte. In der Regel ist von einem Wägeterminal eine autarke Bedienung der angeschlossenen Waage möglich.

Wägezelle: Elektromechanischer Messwertumformer, der eine von einer Masse ausgeübte Gewichtskraft, in ein zum Beispiel elektrisches Signal umformt.

Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen.

Z

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts- Managements- Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat.

Er erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Managements- Systems DIN EN ISO 9001.
Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als ein DKD- Kalibrierzertifikat, welches die messtechnischen Eigenschaften eines Messgerätes (z. B. einer Waage oder eines Gewichtsstückes) bescheinigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung, da hiermit keine Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind.

Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist.

Zugkraftwägezelle: Für hängende Lasten wird diese Wägezellentyp eingesetzt. Die Krafteinleitung muss punktförmig erfolgen.

Zusammengesetzter Fehler: Der zusammengesetzte Fehler Fcomb ist der halbe Abstand c zwischen den Grenzen des Toleranzbandes, das die Kennlinie im Messbereich bei zunehmender und bei abnehmender Belastung umschließt, bezogen auf den Nennkennwert Cn. Fcomb setzt sich zusammen aus dem Linearitätsfehler und dem Hysteresefehler. Fcomb = c / Cn.

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