Anmelden oder Registrieren
5% Online-Rabatt auf Prüfgewichte
Paketgesetz ab 01.01.2025 - Jetzt beraten lassen
Chat per WhatsApp
Kontakt WhatsApp Chat Reparatur u. Wartung Eichung AGB Impressum Widerruf Cookie Einstellungen
Zur Startseite gehen
Anmelden
oder registrieren
Übersicht Persönliches Profil Adressen Zahlungsarten Bestellungen
0,00 €*
Waagen
Waagenkomponenten
Prüfgewichte
News
Infos
Service
Zur Kategorie Waagen
Industriewaagen
Bodenwaagen
Durchfahrwaagen
Palettenwaagen
Wägebrücken
Plattformwaagen
Tischwaagen
Feinwaagen
Kompaktwaagen
Zählwaagen
Stückzählwaagen
Zählsysteme
Logistikwaagen
Volumenwaagen
Waagen für Logistik und Transport
Paketwaagen
Flughafen-Waagen
Mobile Waagen
Hubtisch mit Waage
Hubwagen mit Waage
Kranwaagen
Radlastwaagen
Tischwaagen
Laborwaagen
Analysenwaagen
Präzisionswaagen
Feinwaagen
Agrarwaagen
Landwirtschaftswaagen
Silowaagen
Tierwaagen
Waagenbausatz
Wiegebalken
Kartoffelwaagen
Waage selber bauen
Waagenbausatz
Wägemodule
Wägezellen
Wiegebalken
Dosierwaagen
Sonderwaagen
Mechanische Waagen
Edelstahlwaagen
FPVO Waagen
Kontrollwaagen
Abfüllanlagen
Federwaagen
Kraftmessung
Waagenbau
Medizinwaagen
Personenwaagen
Kraftmesser
Veterinärwaagen
Prüfgewichte
Zubehör
Angebote %
Zur Kategorie Waagenkomponenten
Wägezellen
Biegestab Wägezelle
Scherstab Wägezelle
Doppelscherstab Wägezellen
Druckkraft Wägezelle
Miniatur Wägezellen
Plattform Wägezellen
S-förmige Wägezellen
Digitale Wägezellen
Spezial Wägezellen
Wägeplattformen
Wägemodule
Waagenanzeigen
Wägeterminal
Großanzeigen
DMS Messverstärker
Zubehör
Zubehör für Waagen
Wägetische
Waagendrucker
Kabelkasten
Waagenkabel
Kraftsensoren
Software
Zur Kategorie Prüfgewichte
Normalgewichte E1 | E2
Feingewichte F1 | F2
Präzisionsgewichte M1
Handelsgewichte M3
Gewichtskörbe
Aktuelles TOP NEWS
BWI wird GTE
Messe LogiMat Stuttgart 2025
Paket Kennzeichnungspflicht ab Januar 2025
Messe SOLIDS Dortmund 2024
Produktneuheiten
Volumenmesssystem für Paletten NEU
zippcube®
Volumenwaage 4D Silence In-Line
Frachtvermessung Linecube
Kamerabasierte Frachtvermessung
Volumenwaage 3D Silence
Unternehmen
Über uns
Stellenangebote
WIssen & Hilfe
Magazin
Videos & Anleitungen
Basis-Wissen Wägezellen
Hilfe bei der Auswahl von Wägezellen
Begriffserklärung Kraftaufnehmer / Wägezellen
Meldepflicht einer Waage nach § 32 MessEG
Prüfgewichte berechnen
Waagen A-bis Z
Unsere Dienstleistungen
DAkkS Kalibrierung
Kalibrierung von Waagen
Eichung von Waagen
Montage, Reparatur & Instandsetzung
BOSCHE Prüfsiegel
Stellenangebote
Zeige alle Kategorien Meldepflicht einer Waage nach § 32 MessEG
Zurück Meldepflicht einer Waage nach § 32 MessEG anzeigen
  • Waagen
  • Waagenkomponenten
  • Prüfgewichte
  • News
  • Infos
  • Service
Kontakt WhatsApp Chat Reparatur u. Wartung Eichung AGB Impressum Widerruf Cookie Einstellungen
  1. Home
  2. Informationen
  3. Meldepflicht einer Waage nach § 32 MessEG
Unternehmen
  • Über uns
  • Stellenangebote
Wissen & Hilfe
  • Magazin
  • Videos & Anleitungen
  • Basis-Wissen Wägezellen
  • Hilfe bei der Auswahl von Wägezellen
  • Begriffserklärung Kraftaufnehmer / Wägezellen
  • Meldepflicht einer Waage nach § 32 MessEG
  • Prüfgewichte berechnen
  • Waagen A-bis Z

Kontakt


Bei Fragen rund um unsere wägetechnischen Lösungen ist unser Kundenservice für Sie da. Schildern Sie Ihr Anliegen einfach über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
 

Unser Büro

Adresse: Reselager Rieden 3, 49401, Damme
Telefon: +49 (0) 5491 / 999-689-0
Telefax: +49 (0) 5491 / 999-689-9
Email: info@bosche.eu
 

Öffnungszeiten

Montag - 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag - 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch - 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag - 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag - 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr
 

Unsere Services

  • Sonderlösungen und kundenspezifischer Waagenbau
  • Instandsetzungen von Waagen inkl. Nacheichungen
  • Reparatur- und Wartungsdienstleisungen
  • Waagen- und DAkks Kalibrierungen
  • Eichung, Hersteller-Ersteichung, Konformitätsbewertungen

Meldepflicht für Waagen gemäß § 32 MessEG

Wenn Sie eine Waage in einem geschäftlichen oder amtlichen Verkehr einsetzen, unterliegt diese gemäß § 32 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) der Meldepflicht. Dies betrifft insbesondere Waagen, die zur Bestimmung des Gewichtes von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, um Preise zu berechnen oder Abrechnungen durchzuführen.

Die Meldung Ihrer Waage muss innerhalb von 6 Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen, damit die Behörden eine fristgerechte Prüfung vornehmen können. Dies können Sie online über die zentrale Meldeplattform des Eichamtes www.eichamt.de vornehmen. Gerne unterstützen wir Sie mit der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung.

Hinweis:

Die Anzeigepflicht für Verwender von neuen Messgeräten gilt nur noch bis zum 31.12.2024.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die bisher geltende Anmeldepflicht (Verwenderanzeige) für geeichte Waagen abgeschafft. Diese Änderung ist Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, das vom Bundestag verabschiedet wurde, um Unternehmen und Bürger von überflüssiger Bürokratie zu entlasten.

Was bleibt bestehen?

  • Die regelmäßige Eichung der Waagen ist weiterhin erforderlich.
  • Die Eichintervalle bleiben unverändert (z. B. 2 Jahre für Ladenwaagen und Präzisionswaagen).
  • Sie müssen weiterhin rechtzeitig (spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist) die nächste Eichung beim zuständigen Eichamt beantragen.

Diese Neuregelung soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen reduzieren und gleichzeitig den Verbraucherschutz durch die Beibehaltung der regelmäßigen Eichungen gewährleisten.

Bitte achten Sie darauf, die Eichfristen einzuhalten, um den ordnungsgemäßen Einsatz Ihrer Waage zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Mess-und EIchwesens Niedersachsen (MEN).

1. Klicken Sie auf der Homepage des Eichamtes auf den Link "Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG".

2. Anschließend füllen Sie die Geräte-Angaben entsprechend Ihrer Waage aus.
  • Geräte-Art
  • Bundesländer, in denen das Messgerät verwendet wird
  • Hersteller
  • Typbezeichnung (siehe Angabe laut Typenschild, z.B. FSB 1215..)
  • Jahr der Kennzeichnung 

Für die Geräte-Art sollte eine der folgenden Kategorien gewählt werden:

3. Geben Sie anschließend die Adress-Daten ein, an der die Waage verwendet wird, und klicken Sie auf "Senden".

BOSCHE Wägetechnik
Newsletter
Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter und verpassen Sie keine Neuigkeit oder Aktion.
Datenschutz*
Folgen Sie uns
Service-Hotline

Unterstützung und Beratung unter: 05491 - 999 689 0 Mo-Do, 07:30 - 17:00 Uhr
Fr. 07:30 - 13.00 Uhr

Per WhatsApp erreichen Sie uns unter:
0176 59 99 87 90

Oder über unser Kontaktformular.
Informationen
  • Über uns
  • Stellenangebote
  • Magazin
  • Video-Channel
  • Prüfgewichte berechnen
  • Waagen A-bis Z
Shop Service
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Hilfe & FAQ
  • Versand & Zahlung
  • Lieferung & Rückgabe
  • Rücknahme von Altgeräten
  • Datenschutzerklärung
  • Partnerprogramm
Service
  • DAkkS Kalibrierung
  • Eichung von Waagen
  • Kalibrierung von Waagen
  • Reparatur, Wartung u. Instandsetzung
  • BOSCHE Prüfsiegel
Vorkasse
PayPal
Kredit- oder Debitkarte
SEPA Lastschrift
Rechnung
Standard Versand

* Alle Preise exkl. gesetzl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren, wenn nicht anders angegeben.

© 2025 BOSCHE GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Kontakt
  • WhatsApp Chat
  • Reparatur u. Wartung
  • Eichung
  • AGB
  • Impressum
  • Widerruf
  • Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...