Als Hersteller und Kalibrierlabor können wir keine pauschale Frist vorgeben – die Wahl des Intervalls ist letztlich auch eine Frage des unternehmerischen Risikos. Die Häufigkeit der Rekalibrierung hängt maßgeblich von den Einsatzbedingungen sowie Ihren Qualitätsanforderungen ab. Für industrielle Anwendungen empfehlen wir als Ausgangspunkt eine jährliche Kalibrierung. Auf Basis der ersten Nachkalibrierung kann dann geprüft werden, ob das Prüfmittel stabil arbeitet und das Intervall ggf. verlängert werden kann – oder ob verkürzte Fristen sinnvoll sind.
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Unsere Services
- Sonderlösungen und kundenspezifischer Waagenbau
- Instandsetzungen von Waagen inkl. Nacheichungen
- Reparatur- und Wartungsdienstleisungen
- Waagen- und DAkks Kalibrierungen
- Eichung, Hersteller-Ersteichung, Konformitätsbewertungen
Waage kalibrieren – Präzision und Zuverlässigkeit für Ihre Messgeräte
Warum ist die Kalibrierung einer Waage wichtig?
Die Kalibrierung einer Waage stellt sicher, dass die Messwerte Ihrer Geräte exakt und zuverlässig sind. Mit regelmäßiger Kalibrierung verhindern Sie Fehler, vermeiden Produktionsausfälle und gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Normen. Eine unkalibrierte Waage kann langfristig zu Qualitätsverlusten, rechtlichen Problemen und unnötigen Kosten führen.
Als Spezialist mit über 20 Jahren Erfahrung bietet BOSCHE Ihnen professionelle Kalibrierungen, die präzise Messungen und stabile Prozessabläufe garantieren. Unsere zertifizierten Techniker führen Kalibrierungen sowohl mit Werks-Kalibrierschein als auch mit international anerkanntem DAkkS-Zertifikat durch. Wir arbeiten nach den strengen Anforderungen der DIN EN ISO / IEC 17025 und gewährleisten höchste Genauigkeit.
Mit maßgeschneiderten Kalibrierungsplänen unterstützen wir Sie termingerecht und bieten Justierungen sowie Reparaturen direkt vor Ort an. Dank kontinuierlicher Weiterbildung bleibt unser Team stets auf dem neuesten Stand der Technik.
Kontaktieren Sie uns, um die Kalibrierung Ihrer Waagen professionell und zeitnah durchführen zu lassen. Unsere zertifizierten Techniker stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Waagen auf höchste Genauigkeit zu überprüfen und zu justieren.
Was ist die Kalibrierung?
Kalibrierung beschreibt den Prozess der Überprüfung und Dokumentation der Messgenauigkeit einer Waage. Dabei wird die Abweichung der Anzeige von einem festgelegten Referenzwert bestimmt. Nach erfolgreicher Kalibrierung erhalten Sie ein Zertifikat, das die Messgenauigkeit Ihrer Waage bestätigt.
Ablauf der Kalibrierung
- Vorbereitung: Festlegung des Messprozesses, Umgebungsbedingungen und des verwendeten Normals.
- Messung: Es werden präzise Gewichte auf die Waage gestellt, die Abweichungen werden erfasst.
- Analyse: Die ermittelten Werte werden auf Genauigkeit und mögliche Messunsicherheiten überprüft.
- Zertifizierung: Die Ergebnisse werden dokumentiert und die Waage erhält ein Kalibrierzertifikat.
Vorteile der regelmäßigen Kalibrierung
- Sicherheit und Zuverlässigkeit: Ihre Prozesse laufen reibungslos und genau ab.
- Kostenreduktion: Vermeiden Sie Materialverschwendung und unnötige Nacharbeiten.
- Rechtliche Konformität: Sie erfüllen nationale und internationale Standards wie ISO oder DAkkS.
- Langfristige Qualitätssicherung: Verhindern Sie ungeplante Ausfälle durch rechtzeitige Erkennung von Abnutzungen.
Rekalibrierung und Fristen
Feste Vorgaben zur Rekalibrierungsfrist gibt es von Seiten der Normung nicht. Die optimale Frist hängt ab von Gerätetyp, Einsatzbedingungen, Umgebungsfaktoren und Ihrem individuellen Genauigkeits- oder Sicherheitsanspruch.
- Typischer Einstieg: 12 Monate – oder kürzer bei intensiver Nutzung
- Erfahrungsgestützt anpassbar: Bei stabilen Messwerten kann das Intervall z. B. auf 24 Monate verlängert werden
- Unsere Empfehlung:
• alle 6 Monate bei hoher Beanspruchung
• alle 12 Monate bei normaler Nutzung - Kalibrierservice: Wir überwachen auf Wunsch kostenlos Ihre Fristen und erinnern Sie rechtzeitig an anstehende Kalibrierungen.
Häufig gestellte Fragen zur Kalibrierung von Waagen
Nein, aber sie ist in vielen Branchen Standard und erforderlich, um Qualitätsmanagementnormen (z.B. ISO) einzuhalten.
Nicht kalibrierte Waagen führen zu ungenauen Messungen, was zu Qualitätsproblemen und rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Die Werkskalibrierung erfolgt intern, während die DAkkS-Kalibrierung durch ein akkreditiertes Labor mit internationaler Anerkennung durchgeführt wird.
Die Dauer hängt vom Waagentyp ab, in der Regel dauert eine Kalibrierung wenige Stunden.
Die Unterschiede zwischen Werkskalibrierung, Kalibrierung (nach DAkkS) und Eichung
| Werkskalibrierung | Kalibrierung (nach DAkkS) | Eichung |
|---|---|---|
| Die Werkskalibrierung ist nicht gesetzlich geregelt. | Die Kalibrierung nach den Vorgaben der DAkkS ist nicht gesetzlich geregelt. | Die Eichung wird gesetzlich geregelt. |
| Grund für eine Werkskalibrierung „Ausreißer“ bei Geräten, Ausstattung wurden nach längerer Zeit reaktiviert, allgemeine Überprüfung „funktioniert mein Equipment noch richtig?“. |
Grund für eine Kalibrierung Wenn das Prüfgewicht oder die Waage innerhalb eines Qualitätsmanagementprozesses eingesetzt werden, sollte vorher eine Kalibrierung nach DAkkS-Vorgaben vorgenommen werden. |
Grund für eine Eichung Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald man am sogenannten „eichpflichtigen Verkehr“ teilnimmt. Dazu gehört z.B. der Verkauf von Waren nach Gewicht, die Berechnung von Gebühren nach Gewicht sowie die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen usw. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz. |
| Was kann werkskalibriert werden? Prüfmittel und Messgeräte, die nicht einer Kalibrierroutine nach DAkkS unterliegen und nicht eichpflichtig sind. |
Was kann kalibriert werden? Alle fehlerfreien Prüfmittel können nach DAkkS kalibriert werden. |
Was kann geeicht werden? Es können nur „eichfähige“ Waagen mit Bauartzulassung sowie Prüfgewichte die den OIML (Organisation Internationale de Métrologie Légale) Anforderungen entsprechend geeicht werden. |
| Ablauf Ist nicht festgelegt. Wird z.B. analog zur Konformitätsbewertung (Eichung) durchgeführt. Dabei werden die Messabweichungen unter Verwendung von geeichten Gewichten angegeben. Nach Durchführung wird ein Werkskalibrierschein ausgestellt. |
Ablauf Ein von der DAkkS akkreditiertes Labor testet die Prüfmittel auf Richtigkeit durch Rückführung auf international anerkannte Normale. Eine solche Kalibrierung darf nur von hochqualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, welches bei der DAkkS-Zertifizierungsstelle vorstellig geworden ist. Anschließend wird ein Kalibrierschein ausgestellt. |
Ablauf Waagen und Gewichte werden auf Eichfehlergrenzen (maximal zulässige Fehler) hin geprüft. Dies geschieht durch den Hersteller (nur bei der Herstellerersteichung) und das Eichamt (innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle). Durch eine Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den Anforderungen genügt hat und dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik innerhalb der Nacheichfrist »richtig« bleibt. |
| Gültigkeit Die DIN EN ISO 9001:2015 (7.1.5.2) überlässt dem Anwender die Auswahl der geeigneten Prüfverfahren. In der Regel ist eine Werkskalibrierung ausreichend, sofern rückführbare Prüfmittel verwendet wurden. |
Gültigkeit Die internationale Anerkennung wird durch multilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zwischen EA (European co-operation for Accreditation) und ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) gewährleistet. In Deutschland wacht darüber die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). |
Gültigkeit Für die Europäische Union gilt eine Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung als „Ersteichung“. National sind nur Nacheichung und nationale Konformitätserklärung anerkannt. |
| Wie oft? Eine Werkskalibrierung kann so oft vorgenommen werden, wie es der Betreiber der Messgeräte und Prüfmittel für sinnvoll hält. Nach 9001:2015 legt der Anwender nach Verwendung den Zyklus fest. |
Wie oft? Der Betreiber der Messgeräte und Prüfmittel ist verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen empfohlenen periodischen Rekalibrierungsfristen. |
Wie oft? Durch den Gesetzgeber sind die Nacheichfristen für Prüfmittel und Messgeräte in nationalen Vorgaben festgelegt. |