Rücknahme von Altgeräten

 

Gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EC des europäischen Parlaments und des EU-Rats für Elektroaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment – WEEE) bzw. der Neufassung der EU-Richtlinie, 2012/19/EU, besteht die Verpflichtung, Elektroaltgeräte zu sammeln, diese vorschriftsgemäß zu behandeln, sie zu entsorgen und dies zu finanzieren.

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer von unsortiertem Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme.

Nach dem in Deutschland geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG (§7a ElektroG) ist jeder Hersteller verpflichtet, für Altgeräte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen.

Helfen Sie dabei mit, Elektroaltgeräte einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Durch fachgerechtes, umweltschonendes Recycling können wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen werden. Dies schont unsere Umwelt und noch vorhandene Ressourcen.

Wir von der Firma Bosche bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Altgerät an uns zurückzusenden.

Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Absenders. Kosten für die Altgeräte-Entsorgung fallen für den Absender nicht an.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Anschrift des Herstellers:

Bosche GmbH & Co. KG
Reselager Rieden 3
49401 Damme

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Tel.: 05491 999 689 0
Fax.: 05491-999 689 9
E-Mail: info@bosche.eu
Internet www.bosche.eu
Registrierung WEEE-Reg.-Nr. DE 28065555


Entsorgung


Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.

Bitte beachten Sie:
  • Batterien/Akkumulatoren, die nicht fest in das Elektro(nik)-Gerät integriert sind, müssen vor dessen Entsorgung entfernt und getrennt entsorgt werden.
  • Die Löschung personenbezogener Daten auf den Altgeräten muss soweit zutreffend vom Endnutzer vor der Entsorgung eigenverantwortlich vorgenommen werden.