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Unsere Services
- Sonderlösungen und kundenspezifischer Waagenbau
- Instandsetzungen von Waagen inkl. Nacheichungen
- Reparatur- und Wartungsdienstleisungen
- Waagen- und DAkks Kalibrierungen
- Eichung, Hersteller-Ersteichung, Konformitätsbewertungen
Akkreditierte DAkkS-Kalibrierung für Waagen bei BOSCHE

In Kooperation mit graviCal GmbH bieten wir einen spezialisierten DakkS Kalibrierungsservice für Massen und Waagen an. Als akkreditiertes Labor für Massen und Waagen unterstützt graviCal Sie bei der Definition und Dokumentation von Prüf- und Kalibrierroutinen. Gemeinsam erarbeiten wir eine Standardarbeitsanweisung (SOP), die gründlich überprüft wird. Wir beraten Sie bei der Festlegung der optimalen Prüf- und Kalibrierintervalle und ermitteln die maximal zulässigen Messabweichungen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und die Qualitätssicherung durch DakkS-Zertifizierung für präzise und zuverlässige Kalibrierungen Ihrer Messgeräte.
Was ist die DAkkS?
Die Abkürzung DAkkS steht für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Diese ist seit dem 17.12.2009 Nachfolger des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) im Bereich des Akkreditierungswesens (EG-Verordnung Nr. 765/2008). Ein Unterschied in der Messtechnik besteht zwischen der Kalibrierung nach DAkkS und der früheren Kalibrierung nach DKD nicht.
Was bedeutet kalibrieren?
Feststellen und Dokumentieren der Abweichung der Anzeige eines Messgerätes oder des angegebenen Wertes eines Prüfmittels vom wahren, tatsächlichen Wert der Messgröße.
Warum eine Kalibrierung nach den Vorgaben der DAkkS?
Sollen bestimmte Dinge gemessen werden, benötigt man Waagen und Prüfmittel. Dabei ist es von elementarer Bedeutung, dass die von der Waage angezeigten Messwerte auch tatsächlich „richtig“ sind. Falsche oder ungenaue Messergebnisse können schnell wirtschaftliche Folgen haben und hohe Kosten verursachen – z. B. durch fehlerhafte Produktionschargen, Reklamationen oder Rückrufe. Daher sollten elektronische Messgeräte regelmäßig überprüft werden. Im Rahmen dieser Überprüfung erfolgt auch eine fachgerechte Kalibrierung und, wenn notwendig, Justierung.
Bei einer Kalibrierung nach den Vorgaben der DAkkS (Deutschen Akkreditierungsstelle) wird der gesamte Ablauf sowie die Rückführung auf nationale und internationale Normale transparent und nachvollziehbar dokumentiert. So wird eine elektronische Waage, ein Prüfgewicht oder ein anderes Messgerät zu einem verlässlichen Mess- und Prüfmittel – essenziell für alle qualitätskritischen Prozesse.
Für Unternehmen mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach ISO 9001, TS 16949, VDA, GMP, GLP oder FDA) besteht zudem die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der eingesetzten Prüfmittel. Ein DAkkS-Kalibrierschein, der die Kalibrierung gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 bestätigt, erfüllt diese normative Anforderung und bietet zugleich höchste rechtliche und messtechnische Sicherheit.
Darüber hinaus sind DAkkS-Kalibrierscheine dank der Mitgliedschaft der Akkreditierungsstelle in internationalen Netzwerken wie EA, ILAC und IAF weltweit anerkannt. Das bedeutet: Die Kalibrierergebnisse werden auch außerhalb Deutschlands akzeptiert, ohne dass eine erneute Kalibrierung oder Prüfung erforderlich ist – ein klarer Vorteil für international tätige Unternehmen.
Als Mitglied im Deutschen Kalibrierdienst (DKD) bringen wir zusätzlich unser Fachwissen in relevanten Gremien ein und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). So stellen wir sicher, dass unsere Kalibrierdienstleistungen stets dem neuesten Stand von Wissenschaft, Technik und Normung entsprechen.
Wer darf kalibrieren nach DAkkS?
Möchte man, dass eine Kalibrierung nicht nur gültig, sondern auch anerkannt ist, muss diese von einem Kalibrierlabor, welches durch die DAkkS akkreditiert wurde, durchgeführt werden. Diese Kalibrierlaboratorien müssen eine gültige Akkreditierungsurkunde der DAkkS nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Was bedeutet Rückführbarkeit?
Prüfnormale (Gewichte) die in unterschiedlichen Labors genutzt werden, müssen miteinander übereinstimmen. Auch ist es wichtig, dass alle Gewichtsstücke, die zur Prüfung, Justierung und Kalibrierung von Waagen verwendet werden, auf das Urkilogramm (bzw. wird seit Mai 2019 aus der planckschen Naturkonstante abgeleitet) oder ein nationales Normal rückführbar sind.
Aufgrund dieser Rückführbarkeit auf eine allgemein anerkannte Bezugsgröße, wie das Urkilogramm, werden Messergebnisse auf eine allgemein anerkannte Grundlage als Basis für die Richtigkeit der Ergebnisse gestellt – eine elementare Voraussetzung für die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Ergebnissen.
Die Vergleichsmessungen zur Rückführung erfolgen in nationalen metrologischen Instituten, akkreditierten Kalibrierlabors und Eichbehörden. Jeder Anschluss (Rückführung) wird durch ein Prüf- oder Kalibrierschein dokumentiert, in dem die festgestellte Abweichung vom Nennwert und die Messunsicherheit angegeben sind.
Ergänzende Informationen zu unserem DAkkS-Kalibrierservice
Unser Kalibrierservice bietet Ihnen nicht nur höchste Präzision, sondern auch ein hohes Maß an Transparenz und Kundenorientierung. Im Folgenden finden Sie einige wichtige ergänzende Informationen zu unserem Angebot:
Messunsicherheit und Mindesteinwaage
Der DAkkS-Kalibrierschein enthält neben der dokumentierten Messabweichung auch die Angabe der Messunsicherheit – ein entscheidendes Kriterium zur Beurteilung Ihrer Messergebnisse. Auf Wunsch kann auch die sogenannte Mindesteinwaage berechnet werden, um sicherzustellen, dass Ihre Waage für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist und Toleranzgrenzen eingehalten werden.
Kalibrierung vor Ort oder per Einsendung
Sie können frei wählen, wie Ihre Kalibrierung durchgeführt werden soll:
- Vor-Ort-Kalibrierung: Unsere Servicetechniker kommen mit rückführbaren Prüfgewichten zu Ihnen. Ideal bei mehreren Waagen, um Ausfallzeiten durch Versand zu vermeiden.
- Laborkalibrierung: Alternativ senden Sie Ihre Waage bequem per Paketdienst zu uns ein.
Die eigentliche Kalibrierung dauert je nach Bauart und Höchstlast Ihrer Waage ca. 1–2 Stunden.
Justage und Reparatur inklusive Rückmeldung
Falls während der Kalibrierung signifikante Abweichungen festgestellt werden, können wir eine Justage Ihrer Waage durchführen. Ist eine Reparatur notwendig, stimmen wir dies individuell mit Ihnen ab. In beiden Fällen dokumentieren wir die Schritte sorgfältig.
„As found / As left“-Kalibrierungen
Auf Wunsch erhalten Sie einen Kalibrierschein mit mehreren Zuständen, etwa „as found“ (vor Justage) und „as left“ (nach Justage). Diese Variante eignet sich besonders für Audit-Zwecke und kann optional hinzugebucht werden.
Kalibrierintervalle & Erinnerungsservice
Das optimale Kalibrierintervall hängt von der Nutzungshäufigkeit, dem <strongEinsatzort sowie den Anforderungen Ihres Qualitätsmanagementsystems ab. Bei intensiver Nutzung empfehlen wir eine Kalibrierung alle 6 bis 12 Monate. Gerne bieten wir Ihnen auch einen kostenlosen Erinnerungsservice, damit Ihre Fristen stets eingehalten werden.
Häufige Fragen zur Kalibrierung
- Welche Prüfgewichte werden verwendet?
Wir verwenden ausschließlich rückführbare, kalibrierte Prüfgewichte mit Seriennummer und Kalibrierschein (nach OIML-Klassen). - Muss meine Waage gereinigt werden?
Wir übernehmen eine oberflächliche Reinigung vor Beginn der Kalibrierung. Für hygienekritische Bereiche empfehlen wir eine gründliche Reinigung im Vorfeld durch den Betreiber. - Werden alle Waagenmodelle unterstützt?
Ja, wir kalibrieren markenunabhängig alle gängigen Waagentypen. Bitte teilen Sie uns vorab Hersteller, Typ und Höchstlast mit. - Was passiert bei Abweichungen?
Kleinere Abweichungen werden durch Justage korrigiert, größere Schäden repariert – nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kalibrierteam gerne beratend zur Seite.
Die Unterschiede zwischen Werkskalibrierung, Kalibrierung (nach DAkkS) und Eichung
Werkskalibrierung | Kalibrierung (nach DAkkS) | Eichung |
---|---|---|
Die Werkskalibrierung ist nicht gesetzlich geregelt. | Die Kalibrierung nach den Vorgaben der DAkkS ist nicht gesetzlich geregelt. | Die Eichung wird gesetzlich geregelt. |
Grund für eine Werkskalibrierung „Ausreißer“ bei Geräten, Ausstattung wurden nach längerer Zeit reaktiviert, allgemeine Überprüfung „funktioniert mein Equipment noch richtig?“. |
Grund für eine Kalibrierung Wenn das Prüfgewicht oder die Waage innerhalb eines Qualitätsmanagementprozesses eingesetzt werden, sollte vorher eine Kalibrierung nach DAkkS-Vorgaben vorgenommen werden. |
Grund für eine Eichung Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald man am sogenannten „eichpflichtigen Verkehr“ teilnimmt. Dazu gehört z.B. der Verkauf von Waren nach Gewicht, die Berechnung von Gebühren nach Gewicht sowie die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen usw. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz. |
Was kann werkskalibriert werden? Prüfmittel und Messgeräte, die nicht einer Kalibrierroutine nach DAkkS unterliegen und nicht eichpflichtig sind. |
Was kann kalibriert werden? Alle fehlerfreien Prüfmittel können nach DAkkS kalibriert werden. |
Was kann geeicht werden? Es können nur „eichfähige“ Waagen mit Bauartzulassung sowie Prüfgewichte die den OIML (Organisation Internationale de Métrologie Légale) Anforderungen entsprechend geeicht werden. |
Ablauf Ist nicht festgelegt. Wird z.B. analog zur Konformitätsbewertung (Eichung) durchgeführt. Dabei werden die Messabweichungen unter Verwendung von geeichten Gewichten angegeben. Nach Durchführung wird ein Werkskalibrierschein ausgestellt. |
Ablauf Ein von der DAkkS akkreditiertes Labor testet die Prüfmittel auf Richtigkeit durch Rückführung auf international anerkannte Normale. Eine solche Kalibrierung darf nur von hochqualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, welches bei der DAkkS-Zertifizierungsstelle vorstellig geworden ist. Anschließend wird ein Kalibrierschein ausgestellt. |
Ablauf Waagen und Gewichte werden auf Eichfehlergrenzen (maximal zulässige Fehler) hin geprüft. Dies geschieht durch den Hersteller (nur bei der Herstellerersteichung) und das Eichamt (innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle). Durch eine Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den Anforderungen genügt hat und dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik innerhalb der Nacheichfrist »richtig« bleibt. |
Gültigkeit Die DIN EN ISO 9001:2015 (7.1.5.2) überlässt dem Anwender die Auswahl der geeigneten Prüfverfahren. In der Regel ist eine Werkskalibrierung ausreichend, sofern rückführbare Prüfmittel verwendet wurden. |
Gültigkeit Die internationale Anerkennung wird durch multilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zwischen EA (European co-operation for Accreditation) und ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) gewährleistet. In Deutschland wacht darüber die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). |
Gültigkeit Für die Europäische Union gilt eine Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung als „Ersteichung“. National sind nur Nacheichung und nationale Konformitätserklärung anerkannt. |
Wie oft? Eine Werkskalibrierung kann so oft vorgenommen werden, wie es der Betreiber der Messgeräte und Prüfmittel für sinnvoll hält. Nach 9001:2015 legt der Anwender nach Verwendung den Zyklus fest. |
Wie oft? Der Betreiber der Messgeräte und Prüfmittel ist verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen empfohlenen periodischen Rekalibrierungsfristen. |
Wie oft? Durch den Gesetzgeber sind die Nacheichfristen für Prüfmittel und Messgeräte in nationalen Vorgaben festgelegt. |