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Was ist eine nicht-selbsttätige Waage?

Eine nicht selbsttätige Waage ist ein Messinstrument zur Ermittlung eines Gewichts, dass das Eingreifen einer Bedienperson bedarf. Dies bedeutet, die nicht selbsttätige Waage kann nicht in vollautomatisierten Prozessen eingebunden werden.

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Was ist eine nicht-selbsttätige Waage?

Eine nicht selbsttätige Waage ist ein Messinstrument zur Ermittlung eines Gewichts, dass das Eingreifen einer Bedienperson bedarf. Dies bedeutet, die nicht selbsttätige Waage kann nicht in vollautomatisierten Prozessen eingebunden werden.

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Kann eine nicht selbsttätige Waage geeicht werden?

Ja, nach der Eichverordnung kann die Waage durch einen Waagenbauer oder Waagenhersteller, der zur Eichung von Waagen zugelassen ist, vorgenommen werden.

Hier finden sie alle Informationen über geeichte Waagen

Genauigkeit von nicht selbsttätigen Waagen

Geeichte Waagen sind in Genauigkeitsklassen eingestuft. Also die qualitative Bezeichnung für das Ausmaß der Annäherung des angezeigten Werts an den wahren Wert. Bei nicht-eichfähigen Waagen wird zur Quantifizierung der Genauigkeit üblicherweise die Wiederholbarkeit (Maß für die Präzision) und die Linearität (Maß für die Richtigkeit) angegeben.

Genauigkeitsklasse
Für eichfähige Waagen sind folgende Genauigkeitsklassen festgelegt worden
(siehe Richtlinie 2014/31/EU Anhang I Nr. 2):

  • Genauigkeitsklasse I Klasse I: Feinwaage
  • Genauigkeitsklasse II Klasse II: Präzisionswaage
  • Genauigkeitsklasse III Klasse III: Handelswaage
  • Genauigkeitsklasse IIII Klasse IIII: Grobwaage

Definition der Klassen und Werte:

GenauigkeitsklasseEichwert "e"Anzahl der EichwerteMindestlast
MinMax
Feinwaage I 0,001 g ≤ e 50.000 - 100 e
Präzisionswaage II 0,001 g ≤ e ≤ 0,05 g
0,1 g ≤ e
100
5.000
100.000
100.000
20 e
50 e
Handelswaage III 0,1 g ≤ e ≤ 2 g
5 g ≤ e
100
500
10.000
10.000
20 e
20 e
Grobwaagen IIII 5 g ≤ e 100 1.000 10 e


*Bei Waagen der Klassen I und II wird in Spalte Mindestlast der Eichwert "e" durch den Teilungswert "d" ersetzt ("Waage mit Hilfsanzeigeeinrichtung").

Grobwaagen sind nur für einige spezielle Verwendungen zulässig. Üblicherweise muss (mindestens) eine Waage der Klasse III (Handelswaage) eingesetzt werden. Beachten Sie bei der Auswahl einer geeigneten geeichten Waage bitte auch immer auf die Mindestlast und die Fehlergrenzen.

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