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Produktinformationen "Eichung"

Wägetechnik - Eichfähigkeit

BOSCHE Waagen mit dem Kennzeichen "M" m-eichfaehig_icon sind eichfähig gemäß den Anforderungen der internationalen Organisation für das gesetzliche Eichwesen (OIML) und entsprechen den Richtlinien der Genauigkeitsklasse III.

Bitte bestellen Sie bei eichpflichtigen Anwendungen die Eichung als Zubehör hier direkt mit. Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich!



FAQ zur Eichfähigkeit und Eichung von Waagen


Wann brauchen Sie eine geeichte Waage?

Sobald sie am eichpflichtigen Verkehr teilnehmen. Dazu gehört z.B.

✔ der Verkauf von Waren nach Gewicht
✔ die Berechnung von Gebühren nach Gewicht
✔ die Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen
✔ die Verwiegung von Fahrzeugen
✔ die Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke
✔ die Herstellung oder Dosierung von Arzneimitteln.

Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz.

Was ist bei eichfähigen Waagen zu beachten?

Eine eichfähige Waage verliert ihre Eichfähigkeit, sobald sie durch den Hersteller nicht vor dem Versand geeicht wurde. Aus diesem Grund ist vor dem Kauf zu recherchieren, ob die Waage geeicht sein muss.

Denken Sie daran: Nur eine korrekt geeichte Waage gewährleistet rechtssichere Messergebnisse und schützt Sie vor möglichen Beanstandungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anwendung unter die Eichpflicht fällt, beraten wir Sie gerne individuell.



Weitere hilfreiche Informationen rund um die Eichung von Waagen
finden Sie hier oder direkt über unseren Kundenservice.

Ausführungen für Erst- und Nacheichungen von Waagen (Preis in EUR zzgl. MwSt.)

Wägebereich Ersteichung* Nacheichung**
Waagen, Klasse II, [Max] < 5 kg 80,-  151,-
Waagen, Klasse II, [Max] > 5 kg - 50 kg 93,- 198,20
Waagen, Klasse III-IV, [Max] < 5 kg 56,- 78,40
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 5 kg - 50 kg 93,- 97,30
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 50 kg - 350 kg 101,- 156,- 
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 350 kg - 1500 kg 168,- 291,20
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 1500 kg - 2900 kg 280,- 334,70
Waagen, Klasse III-IV, [Max] > 2900 kg - 6000 kg 336,- 601,40

* Ersteichung  (Konformitätsbewertung) durch BOSCHE als Waagenhersteller
** Nacheichung - Gebühren von Eichamt für Nacheichung der Waage

Nacheichung

Eine nacheichung wird von Eichamt begleitet und die die Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) regelt die Gebühren.
Aktuelle Gebühren: Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/anlage.html

Eichung von Waagen