Immer wenn Gewichte für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs verwendet werden – etwa beim Ankauf oder Verkauf von Edelmetallen – ist eine geeichte Waage vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie 2014/31/EU sowie in Deutschland das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Geeichte Goldwaage FWK - Juwelierwaage
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- Modernste Wägetechnik
- Original BOSCHE Qualität
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Beschreibung
Produktinformationen "Geeichte Goldwaage FWK - Juwelierwaage"
Geeichte BOSCHE FWK Goldwaage – Präzision für Goldankauf, Juweliere und Dentallabore
Eichfähige Juwelierwaage und Karatwaage der Genauigkeitsklasse II: Die FWK liefert schnellstabile Ergebnisse mit 0,01 g Ablesbarkeit und ist für eichpflichtige Wägungen nach EU-Vorgaben zugelassen.
Auf Basis unserer bewährten Feinwaagen-Plattform entwickelt, ist die FWK die verlässliche Lösung für Goldankauf, Juweliere, Goldschmiede und Dentallabore – mit komfortabler Bedienung, Windschutz (Ø 120 mm) und robuster Konstruktion für den täglichen Einsatz.
Warum die Eichung sowie die Mindestlast bei Goldwaagen wichtig ist
Rechtsrelevante Wägungen dürfen laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) nur mit geeichten Waagen erfolgen. Das ist immer dann erforderlich, wenn das Gewicht im geschäftlichen Verkehr, also z. B. beim Ankauf oder Verkauf von Gold, Zahngold oder Schmuck, zur Preisermittlung verwendet wird. Eine Waage ist nur eichfähig, wenn sie eine EG-Bauartzulassung oder Baumusterprüfbescheinigung (z. B. von der PTB) besitzt und vom Hersteller konformitätsbewertet wurde.
Waagen haben einen festgelegten Verwendungsbereich (Wägebereich), der durch die untere Grenze (Mindestlast) und obere Grenze (Höchstlast) definiert ist. Nur innerhalb dieses Wägebereichs darf die Waage verwendet werden. In diesem Bereich muss sie die in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) vorgeschriebenen Fehlergrenzen einhalten.
Die Mindestlast sollte dabei nicht über 2 g liegen, damit auch kleine Mengen angekauft werden können.
Beispiel für eine geeignete Waage der Klasse II:
digitaler Teilungswert: d = 0,01 g
Eichwert: e = 0,1 g
Mindestlast: Min = 0,5 g
Höchstlast: Max = 600 g
Die FWK erfüllt diese Voraussetzungen und besitzt eine Mindestlast von 0,5 g – erst ab diesem Nettogewicht dürfen Messergebnisse rechtssicher im Handel genutzt werden. Das garantiert verlässliche und nachvollziehbare Wägungen, schützt Käufer wie Verkäufer und stellt sicher, dass auch kleine Mengen Edelmetall korrekt bewertet werden können.
Leistungsmerkmale
- Eichfähige Ausführung, Klasse II – wird werkseitig mit EU-Eichung geliefert; zugelassen als Goldwaage.
- Ziffernschritt d = 0,01 g – ideal für Feingold, Schmuck, Zahngold und Münzen.
- Eichwert e = 0,1 g – konform zur Klasse II für den Rechtsverkehr.
- Mindestlast 0,5 g – rechtssichere Nutzung ab diesem Gewicht.
- Helle LCD-Anzeige mit einstellbarer Hintergrundbeleuchtung – auch in hellen Verkaufsräumen gut ablesbar.
- Wägeeinheiten: g, ct, lb, oz.
- Funktionen: Stückzählung, Prozentbestimmung mit Kapazitätsanzeige.
- Edelstahl-Wägeplatte und robustes Kunststoffgehäuse mit wasserdichter Folientastatur (IP54).
- Libelle und Fußschrauben zur exakten Nivellierung serienmäßig.
- Windschutzgehäuse inklusive bei 120 mm Rundplatte – reduziert Luftzug-Einflüsse beim Feinwiegen.
- RS-232-Datenschnittstelle für Drucker/Zweitanzeige; fehlerfreier Betrieb mit BOSCHE-Schnittstellenkabel (Nullmodem erforderlich).
- Stromversorgung: Netzbetrieb serienmäßig; optionaler Akkubetrieb für den mobilen Einsatz.
- Automatische Abschaltung, handliches Format – ideal für Tresen und Prüfplatz.
Technische Daten (Goldwaage FWK)
| Ausführung | Wägeplatte | Wägebereich Max | Ziffernschritt d | Eichwert e | Mindestlast |
|---|---|---|---|---|---|
| FWKE-600 (geeicht, Klasse II) | Ø 120 mm Edelstahl | 600 g | 0,01 g | 0,1 g | 0,5 g |
Hinweis: Die Rundmodelle mit Ø 120 mm werden mit Windschutz geliefert.
Inbetriebnahme & Bedienkomfort
Vier höhenverstellbare Füße und die integrierte Libelle erlauben die schnelle Ausrichtung der Waage – auch bei wechselnden Standorten. Die klare Tastenstruktur mit Direkttasten für die Hauptfunktionen sorgt dafür, dass auch weniger geschultes Personal präzise Ergebnisse erzielt.
Robuste Konstruktion
Die direkte Krafteinleitung in eine DMS-Wägezelle gewährleistet hohe Auflösung und reproduzierbare Ergebnisse. Die Kombination aus Edelstahlplattform, stabiler Gehäusestruktur und spritzwassergeschützter Folientastatur bietet zuverlässigen Schutz im täglichen Einsatz (IP54).
Datenausgabe & Zubehör
Über die serielle RS-232-Schnittstelle lassen sich Gewichtsdaten an BOSCHE-Drucker (z. B. im Verkaufsbereich) übertragen. Passende Übertragungskabel und Drucker sind als Zubehör erhältlich.
Typische Einsatzbereiche
- Goldankauf & Goldverkauf (rechtskonforme Verwiegung ab 0,5 g Mindestlast)
- Juweliere und Goldschmiede (Feinverwiegung von Schmuck/Legierungen)
- Dentallabore (Zahngold, Edelmetallpulver)
- Münz- und Medaillenprüfung
Rechtlicher Hinweis
Für den gewerblichen Handel mit Edelmetallen ist eine geeignete, gültig geeichte Waage vorgeschrieben. Bei der Auswahl sind Höchstlast, Eichwert und Mindestlast zu beachten. Die FWK erfüllt diese Anforderungen in der Genauigkeitsklasse II und wird bereits inkl. Eichung geliefert.
Zeichnung Feinwaage

Infomaterial
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Goldwaagen
Nein. Neben der Höchstlast ist die Mindestlast entscheidend. Nur Massen zwischen Mindest- und Höchstlast liegen im zulässigen Messbereich. Unterhalb der Mindestlast dürfen Ergebnisse nicht für den Rechtsverkehr genutzt werden. Für Goldhandel und Schmuck empfiehlt sich eine Präzisionswaage der Genauigkeitsklasse II mit feinem Ziffernschritt (z. B. 0,01 g).
Die Mindestlast ist die untere Gewichtsgrenze, ab der eine Waage eichrechtlich gültige Ergebnisse liefert. Beim Umgang mit leichten Stücken wie Ringen, Ketten oder Bruchgold verhindert die Mindestlast Fehlinterpretationen im unteren Messbereich. Beispiel: Bei 0,5 g Mindestlast dürfen Ergebnisse erst ab 0,5 g rechtsverbindlich verwendet werden.
Das hängt von der Konformitätsbescheinigung (Ersteichung) ab. Ist dort ein Aufstellungsort genannt, gilt die Eichung grundsätzlich nur dort. Präzisionswaagen der Klasse II sind häufig standortgebunden. Modelle mit internem Justiergewicht können am neuen Standort neu justiert werden; maßgeblich sind die Angaben in der Bescheinigung.
Typischerweise werden die Einhaltung der Fehlergrenzen, intakte Eichsiegel und Plomben, die Gültigkeit der Eichung, die Standortgültigkeit laut Ersteichung, eine gut sichtbare Aufstellung für Käufer und Verkäufer sowie das Einhalten von Mindestlast und Messbereich kontrolliert.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung und Prüfintervalle ergeben sich aus nationalen Vorgaben und den Angaben auf dem Eichkennzeichen bzw. in der Bescheinigung. Bitte beachten Sie die lokalen Fristen und wenden Sie sich bei Unsicherheit an Ihr zuständiges Eichamt oder den BOSCHE Service.