So wird eine professionelle Industriewaage geeicht
Schon bei der Neuanschaffung einer Waage auf die Eichfähigkeit achten
Welche Waage muss geeicht sein?
An Industriewaagen werden häufig hohe Ansprüche gestellt, was die Messgenauigkeit angeht. Wird die Waage gewerblich für den Warenverkehr eingesetzt, oder wenn das Gewicht der zu verwiegenden Güter der Preisfindung dient, besteht eine Eichpflicht.
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
- Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird (z. B. Ladenwaagen)
- Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
- Für medizinische oder pharmazeutische Analysen (z.B. für offizielle Analysen im Labor)
- Zu amtlichen Zwecken
- Bei der Herstellung von Fertigpackungen (Fertigpackungsverordnung - FPackV)
Damit eine Waage überhaupt geeicht werden kann, muss sie eichfähig sein und einem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden. Hier findet eine ausführliche Produktprüfung statt. Neben der Messbeständigkeit wird auch die Konstruktion der Waage überprüft.
Nach erfolgreichem Konformitätsbewertungsverfahren wird die Waage mit der CE-Kennzeichnung und der zusätzlichen metrologischen Kennzeichnung versehen, die bestätigt, dass sie die Anforderungen der Messgeräteverordnung (MessEV) erfüllt. Hersteller von Waagen können im Rahmen der Konformitätsbewertung eine sogenannte „Hersteller-Ersteichung“ durchführen, die einer Erst-Eichung gleichkommt.
Nach dem Erwerb einer eichfähigen Industriewaage muss diese nun in regelmäßigen Zeitintervallen einer Nacheichung unterzogen werden. Die Nacheichung erfolgt gemäß den Vorgaben des Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichordnung (MessEV) und darf nur von den zuständigen Eichbehörden durchgeführt werden.
![RSB_Industriestecker](https://www.bosche.eu/media/d1/46/e0/1693227664/rsb_industriestecker.jpg?1695903206)
Der Vorgang der Eichung umfasst mehrere Arbeitsschritte. Zunächst wird eine Beschaffenheitsprüfung durchgeführt, um die einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Danach erfolgt eine messtechnische Prüfung, bei der die Messgenauigkeit mit Referenzgewichten überprüft und gegebenenfalls justiert wird. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt, und die Waage selbst wird mit einem Prüfaufkleber versehen, auf dem neben der Prüfnummer auch der nächste Eichtermin vermerkt ist.
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Obwohl sowohl die Kalibrierung als auch die Eichung die Messgenauigkeit sicherstellen, ist die Eichung ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Bestätigung der Messrichtigkeit. Die Kalibrierung ist eine freiwillige Maßnahme, die an allen Waagen durchgeführt werden kann, auch an nicht eichpflichtigen Waagen.
Fazit: Beim Kauf einer professionellen Industriewaage sollte auf die Eichfähigkeit geachtet werden. Für Anwendungen ohne gesetzliche Vorgaben kann eine regelmäßige Kalibrierung ausreichend sein, um die Reproduzierbarkeit und Genauigkeit der Wägeprozesse sicherzustellen.
Beachten Sie zudem, dass mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes zum 01.01.2015 für den Anwender nach § 32 MessEG eine Meldepflicht neuer und / oder erneuerter Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme besteht.
Die Meldung hat an die zuständige Eichbehörde zu erfolgen und muss
- die Geräteart,
- den Hersteller,
- die Typbezeichnung,
- das Jahr der Kennzeichnung und
- die Anschrift des Verwenders enthalten.
Die Eichbehörden haben eine Meldeplattform unter www.eichamt.de eingerichtet, mit der die geforderten Daten schnell und einfach übermittelt werden können.
Nachfolgendes PDF-Dokument ist von der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen und stellt den momentan gültigen Sachverhalt dar.
Infoblatt_Anzeigepflicht___32_MessEG.pdf
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.